Nachrichten
Niedersachsen: Nachbarschaftshilfe wird ab 2022 bezahlt
Pflegebedürftige Menschen sollen mehr Möglichkeiten für eine Unterstützung im Alltag bekommen. Das teilte die niedersächsische Landesregierung mit Verweis auf den Entwurf für eine neue Verordnung mit. Demnach könnten auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sowie gewerblich tätige Einzelpersonen vom kommenden Jahr an als “unterstützende Personen” anerkannt und gegen Bezahlung beschäftigt werden.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung den Entwurf der neuen Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Absatz 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Verbandsbeteiligung freigegeben.
Danach könnten ab 2022 in Niedersachsen neben juristischen Personen und Personengesellschaften auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden.
Für Sozialministerin Daniela Behrens würden diese Angebote einige Vorteile mich sich bringen: „Pflegebedürftige müssen betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie. Das können neben Anbieterinnen und Anbietern in der ambulanten Pflege auch Nachbarinnen oder Nachbarn, oder in Einzelunternehmung selbstständige Personen sein.“
Die Pflegekassen erstatten für haushaltsnahe Dienstleistungen den Entlastungbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten erbracht wurden. Die Antrags- und Anerkennungsverfahren sollen nach Inkrafttreten der Verordnung durch das Landessozialamt bearbeitet werden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren