Management
Pflege-Rettungsschirm bis Ende September verlängert
Der Deutsche Bundesrat hat der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zugestimmt.

In der Drucksache heißt es wie folgt: „Damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen auf die seit Monaten bewährten Maßnahmen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zurückgreifen zu können, werden diese auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 152 SGB XI um drei Monate bis einschließlich 30. September 2021 verlängert. Die Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld wird um sechs Monate bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert.“
Wenngleich der Höhepunkt der Covid-19-Pandemie vorerst überschritten zu sein scheint, handele es sich „noch immer um eine ernst zu nehmende und fragile Situation“, begründet das Bundesgesundheitsministeriums die Verlängerung des Rettungsschirms. Die Dynamik der Verbreitung einiger Varianten von SARS-CoV-2 sei laut Robert-Koch-Institut besorgniserregend. „Mit einem in diesem Sinne erforderlichen Anstieg der Zahl der Geimpften kann in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit erst zum Ende des dritten Quartals 2021 gerechnet werden. Bis dahin kann die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige nicht im Normalbetrieb erbracht werden. Es ist daher angezeigt und im Interesse aller Beteiligten, die pflegerische Versorgung in der noch immer anhaltenden Gefährdungssituation weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicherzustellen.“
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