Aus- und Weiterbildung

Einfachere Refinanzierung des Umlagebetrages in Berlin

Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land Berlin beteiligen sich nach einem festgelegten Schlüssel über ein Umlageverfahren an der Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

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Die Beträge, die die Berliner Pflegeeinrichtungen an den Ausgleichsfonds entrichten, können für vollstationäre, teilstationäre bzw. ambulante Pflegeeinrichtungen über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen als Ausbildungszuschläge refinanziert werden.

„In Berlin ist es gelungen, die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz zu vereinfachen. Bislang mussten die Pflegeeinrichtungen einen separaten Antrag stellen und eine eigene Ergänzungsvereinbarung schließen. Ab 2025 soll es ein deutlich unbürokratischeres Verfahren geben. Darauf haben sich die Kostenträger gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer verständigt. Das sieht eine Rahmenvereinbarung vor, der die Pflegeeinrichtungen beitreten“, heißt es vom Berliner Bündnis für Pflege.

Im ambulanten Sektor erfolgt die Refinanzierung der Umlagebeträge in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom ambulanten Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der in den zwölf Monaten vor dem 1. Januar des Festsetzungsjahrs im Land abgerechneten Punkte aller ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnet.

Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG beträgt ab 1. Januar 2025 für ambulante Pflegeeinrichtungen in Berlin 0,00190 EUR als Zuschlag zum jeweiligen Punktwert des Pflegedienstes. Bei einer Zeitvergütung entspricht das einem Stundensatzzuschlag von 1,14 EUR (bei in der Pflegevergütung vereinbarter 5 Minuten Taktung 0,09 EUR, bei 1 Minuten Taktung 0,02 EUR).

Weiterführende Informationen über die Geltendmachung der Refinanzierung sind auf einer Internetseite der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung zu finden. Den eingerichteten Ausgleichfonds verwaltet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).