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Pflegeausweise bleiben gültig: TI-Umstellung erfordert keinen eHBA-Tausch in der Pflege
Die gematik informiert aktuell über einen notwendigen Austausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) im Zuge einer technischen Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. Während vor allem viele Arztpraxen aktiv werden müssen, besteht für Pflegeeinrichtungen kein Handlungsbedarf. In der Pflege sind bereits Ausweise im Einsatz, die den kommenden Sicherheitsstandard unterstützen.
Zum 1. Januar 2026 wird in der Telematikinfrastruktur ein zentraler Sicherheitsmechanismus erneuert: Die Verschlüsselung wird vom etablierten, aber in die Jahre gekommenen RSA-Verfahren auf das modernere Verfahren Elliptic Curve Cryptography (ECC) umgestellt. Die gematik begründet diesen Schritt mit gestiegenen Anforderungen an IT-Sicherheit und Zukunftsfähigkeit.
In der Praxis betrifft die Umstellung elektronische Heilberufsausweise der Version 2.0, die das neue Verfahren noch nicht unterstützen. Für viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen – insbesondere Arztpraxen – bedeutet das: Karten müssen geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
eHBA-Karten müssen nicht getauscht werden
Für Pflegeeinrichtungen gibt es jedoch klare Entwarnung. Jens Biere, Experte für Telematikinfrastruktur bei der opta data Gruppe, verweist darauf, dass im Pflegesektor bereits eHBA-Karten der Version 2.1 ausgegeben wurden. „Diese unterstützen das ECC-Verfahren vollständig“, sagt Biere. Ein Austausch allein aufgrund der Algorithmus-Umstellung sei für Pflegedienste daher nicht notwendig.
Die anstehende Migration der Kryptografie erfolgt für die Pflege damit ohne organisatorische oder technische Auswirkungen – die vorhandenen Ausweise bleiben weiterhin einsatzfähig.
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