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Pflegebegleitung darf nicht zulasten der ambulanten Beratung gehen

Die Diskussion um den Referentenentwurf zum Pflegekompetenz- und Neuordnungsgesetz (PNOG) konzentriert sich nach Ansicht von Dinah Gessert derzeit auf die falschen Schwerpunkte. Die Leiterin der Ambulanten Pflege bei der Caritas Köln sieht vor allem die geplante Einführung der Pflegebegleitung kritisch.

Dinah Gessert, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Leitung Leistungsbereich Ambulante Pflege

Die Einführung der neuen Pflegebegleitung im Referentenentwurf zum Pflegekompetenz- und Neuordnungsgesetz (PNOG) wird nach Einschätzung von Dinah Gessert bislang nicht ausreichend kritisch diskutiert. In einem Schreiben an die Redaktion von Häusliche Pflege nimmt die Leiterin des Leistungsbereichs Ambulante Pflege beim Caritasverband für die Stadt Köln Bezug auf den Fachbeitrag von Stefan Block und unterstützt dessen Kritik an den geplanten Veränderungen.

„Endlich wird ein Aspekt angesprochen, der in der aktuellen Diskussion bislang viel zu wenig Beachtung findet“, schreibt Gessert mit Blick auf den Beitrag. Während sich die öffentliche Debatte vor allem um die Begrenzung der Tarifrefinanzierung, Pflegegrad 1 oder die Auswirkungen auf Pflegebedürftige drehe, werde „noch gar nicht erkannt, welche Tragweite die Einführung der Pflegebegleitung tatsächlich haben könnte“.

Diskussion fokussiert aus Sicht der Caritas auf Nebenschauplätze

Nach Ansicht der Pflegeexpertin liegt das Problem nicht in der Idee einer erweiterten Beratung selbst. Begriffe wie Prävention, Fallmanagement, Lotsenfunktion und sektorenübergreifende Begleitung klängen „zunächst überzeugend“. Entscheidend sei jedoch die Frage, „welche bestehenden Strukturen hierfür aufgegeben oder verändert werden sollen“.

Aus Sicht Gesserts steht mit dem Gesetzentwurf mehr auf dem Spiel als die Einführung eines neuen Beratungsangebots. „Vielmehr steht die bisherige pflegefachliche Beratung durch ambulante Dienste zur Disposition“, betont sie.

Beratungsbesuche als Schlüssel zur Versorgung

Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI seien längst weit mehr als eine Pflichtleistung der Pflegeversicherung. „Sie sind für viele Pflegebedürftige und Angehörige der erste Zugang zum professionellen Hilfesystem. Hier werden Risiken erkannt, Unterstützungsbedarfe festgestellt, Angehörige beraten und oftmals weitere Hilfen überhaupt erst angestoßen.“

Gerade deshalb teile sie die Sorge, dass „gewachsene Beratungsstrukturen verloren gehen könnten“. Die ambulante Pflege werde seit Jahren als zentrale Säule einer zukunftsfähigen Versorgung beschrieben. Gleichzeitig entstehe mit dem aktuellen Referentenentwurf „der Eindruck, dass ausgerechnet jene Strukturen geschwächt werden, die Menschen dabei unterstützen, möglichst lange in ihrer Häuslichkeit versorgt zu werden“.

Offene Fragen bei Finanzierung und Ressourcen

Neben den strukturellen Veränderungen sieht Gessert auch offene Finanzierungsfragen. Die geplante Pflegebegleitung solle einen deutlich erweiterten Leistungsumfang übernehmen. Gleichzeitig sollten dafür „im Wesentlichen bestehende Finanzmittel genutzt werden“. Dadurch entstehe der Eindruck, „dass mehrere bisher eigenständig finanzierte Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem neuen Angebot zusammengeführt werden, ohne dass die Finanzierung entsprechend mitwächst“. Ob der deutlich größere Leistungsanspruch am Ende tatsächlich mit ausreichenden Ressourcen hinterlegt sei, erscheine bislang „nicht beantwortet“.

Entscheidend für die Zukunft der ambulanten Versorgung

Für die ambulante Pflege werde daher entscheidend sein, wie die künftige Beratungslandschaft ausgestaltet wird. „Gerade die Frage, wer künftig Beratung, Prävention und Versorgungssteuerung übernimmt und wie diese Leistungen finanziert werden, wird aus meiner Sicht entscheidend dafür sein, ob die Reform die ambulante Versorgung stärkt oder unbeabsichtigt weiter schwächt“, so Gessert.

Mit ihrer Stellungnahme greift die Caritas-Bereichsleiterin zentrale Kritikpunkte auf, die Stefan Block zuvor in seinem Fachbeitrag formuliert hatte. Darin warnt der Autor unter anderem vor dem Wegfall der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, einer Verlagerung der Beratung hin zu den Pflegekassen und dem Verlust gewachsener, wohnortnaher Beratungsstrukturen.

 

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