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Pflegedigitalisierung braucht verbindlichen Strategieplan und Finanzierungsreform
Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege sieht erhebliche Defizite bei der Umsetzung digitaler Lösungen im Pflegesektor. Laut dem Bündnis werden die Potenziale zur Verbesserung der Pflegequalität, Prozessoptimierung und Entlastung der Mitarbeitenden nicht ausreichend genutzt.
Bei einem politischen Fachgespräch mit mehr als 130 Teilnehmenden anlässlich des fünfjährigen Bestehens am 20. Oktober 2025 wurde deutlich: Digitale Lösungen verbessern die Pflege bereits erheblich, doch es fehlt an politischer Verbindlichkeit für eine flächendeckende Einführung.
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), betonte bei der Veranstaltung die Chancen der Digitalisierung. Deutschland dürfe bei der Pflegedigitalisierung nicht den Anschluss verlieren, so Staffler. Sie kündigte an, dass die Digitalisierung im anstehenden Pflegereformprozess eine wichtige Rolle spielen werde. Das Bündnis fordert, Vertretende der Pflegebranche eng in die weiteren Schritte einzubinden.
Veraltete Gesetze als Haupthindernis
Die Diskussion beim Fachgespräch offenbarte konkrete Hürden anhand von Praxisbeispielen. Laut dem Bündnis fehlt es vielerorts an digitaler Infrastruktur und an Standards für die digitale Grundausstattung der Einrichtungen und Dienste. Als besonders problematisch erweist sich, dass die Gesetze zur Finanzierung und Refinanzierung aus der vordigitalen Zeit stammen. Das Bündnis fordert eine Gesetzgebung, die digitale Lösungen nachhaltig finanziert und die Pflege auf den aktuellen Stand der Digitalität bringt. Eine Refinanzierung allein über Pflegesätze und Leistungsentgelte sei nicht ausreichend.
Das Bündnis verlangt einen verbindlichen Strategieplan, der Pflegeeinrichtungen und Diensten ermöglicht, die Digitalisierung voranzutreiben und Organisationsprozesse anzupassen. Dieser Plan müsse klare Standards setzen, Prozesse koordinieren und messbare Fortschritte im Laufe des Jahres 2026 sicherstellen. Laut dem Bündnis haben fehlende Priorisierung und wiederholte Fristverschiebungen in den vergangenen Jahren Investitionen ausgebremst und die Umsetzung in der Praxis gefährdet.
Digitale Kompetenzen und neue Tätigkeitsprofile erforderlich
Das Bündnis sieht die systematische Verankerung von Digitalkompetenzen in Aus-, Fort- und Weiterbildung als notwendig an. Neue Tätigkeitsprofile an der Schnittstelle von Pflege, Therapie und Technologie seien erforderlich, damit digitale Lösungen nicht nur vorhanden sind, sondern auch genutzt und weiterentwickelt werden. Die Befähigung der Mitarbeitenden sei ein wichtiger Hebel, damit die Digitalisierung in der Praxis wirke.
Die Regelungen zur Refinanzierung der Pflegedigitalisierung müssen laut dem Bündnis grundlegend reformiert werden. Investitionen, Betriebskosten, IT-Ressourcen und personelle Aufwendungen müssten verlässlich abgebildet werden. Gefordert werden unter anderem eine verlässliche Digitalisierungspauschale in den Leistungsentgelten sowie Personalschlüssel für Digitalisierungspersonal in den Landesrahmenverträgen. Effizienzgewinne durch Digitalisierung müssten in den Einrichtungen verbleiben, um Innovation dauerhaft abzusichern.
Fonds nach Vorbild des Krankenhauszukunftsfonds gefordert
Das Bündnis schlägt einen Fonds für digitale Innovationen in der Pflege vor – analog zum Krankenhauszukunftsfonds. Dieser könnte laut dem Bündnis gezielte Investitionen ermöglichen, moderne Infrastrukturen fördern und Innovationen schneller verbreiten. Dies schaffe Planungssicherheit für Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende.
Für eine vertrauenswürdige Digitalisierung in der Pflege seien laut dem Bündnis eine einheitliche Datensprache, standardisierte Schnittstellen und verbindliche IT-Sicherheitsstandards unabdingbar. Pflegeeinrichtungen müssten wirksam gegen Cyberangriffe geschützt werden. Dies müsse integraler Bestandteil der Gesamtstrategie über alle Sektoren hinweg sein.
Aus Sicht des Bündnisses müssen aus dem Zukunftspakt Pflege, in dem Digitalisierung als Querschnitt benannt ist, verbindliche Maßnahmen entstehen. Diese müssten klare Zuständigkeiten definieren und dürften als Investition in die Zukunft nicht unter Finanzierungsvorbehalt fallen.
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