Digital

Pflegeeinrichtungen und Experten sollen spezifisches Konzept entwickeln

Bund und Länder haben am 15. April das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Corona-Pandemie beschlossen. Leitschnur des Handels sei der Schutz der Menschen vor einer Infektion. Das öffentliche Leben könne deshalb nur in kleinen Schritten wieder beginnen

- Der Schutz der Menschen in Deutschland vor einer Infektion - und insbesondere der Schutz älterer Menschen und erkrankter Menschen - sei Leitschnur des Handelns. Foto: Adobe Stock/ photoguns

Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen müssten nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei müsse der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es sei jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürften. Daher solle für die jeweilige Einrichtung gemeinsam mit Experten – insbesondere Fachärzte für Krankenhaushygiene – ein spezifisches Konzept entwickelt werden, welches kontinuierlich angepasst werden müsse.

 Hier geht es zum Beschluss im Wortlaut.