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Pflegeverband warnt vor Gefährdung ambulanter Wohngemeinschaften

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) in Mecklenburg-Vorpommern stößt auf heftige Kritik von Pflegeanbietern. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen, die Pflege-Wohngemeinschaften im Land gefährden könnten.

Pflege-WGs stellen einen wichtigen Baustein in der pflegerischen Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns dar. Foto: AdoebStock/ pure-life-pictures

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste kritisiert das geplante Wohn- und Teilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern scharf. Das Gesetz soll zusätzliche Bürokratie schaffen, statt sie abzubauen. Diese Kritik äußerte der Verband anlässlich einer Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss des Landtags.

„Der Gesetzentwurf sieht weitere Einschränkungen vor, die in der Praxis zu Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnissen führen können“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Michael Beermann. Laut dem Verband gehören Pflege-WGs zu den bei Angehörigen besonders beliebten Versorgungsformen und stellen einen wichtigen Baustein in der pflegerischen Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns dar.

Verband fordert Übergangsregelungen und Klarstellungen

Der bpa verlangt konkrete Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Beermann fordert eine Übergangsregelung für bestehende Wohngemeinschaften bis 2031 sowie eine klare Abgrenzung von stationären Versorgungsformen. Pflege-WGs sollen laut dem Verband nicht durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben belastet werden.

Besonders kritisch sieht der bpa die unklare Regelung der Prüfstrukturen. „Die Zusammenarbeit der Prüfbehörden muss klar gesetzlich geregelt werden, um Doppelprüfungen zu verhindern, überflüssige Meldepflichten müssen gestrichen werden“, so Beermann. Der Verband bemängelt, dass das Gesetz hinter seinem eigentlichen Anspruch, Bürokratie zu reduzieren, deutlich zurückbleibe.