Corona

Rettungsschirm Pflege bis Ende Dezember verlängert

Der Bundesrat hat einer Verlängerung des Rettungsschirms Pflege bis 31. Dezember 2021 zugestimmt. „Das ist angemessen und gerechtfertigt. So wird den Pflegeeinrichtungen auch weiterhin die nötige wirtschaftliche Sicherheit zur Bewältigung der pandemiebedingten Kosten gegeben”, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Bundesrat
Foto: AdobeStock/aldorado Die "Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie" fand im Bundesrat Zustimmung.

„Von einem Normalbetrieb ist die Pflege nach den großen Belastungen der Pandemie noch weit entfernt. Der Rettungsschirm schützt die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die Pflegebedürftigen“, so Meurer.

Angesichts wieder steigender Fallzahlen, nachlassender Impfbereitschaft, offener Fragen zur Wirkungsdauer einer vollständigen COVID-19-Impfung und immer neuer Virusvarianten lässt sich der weitere Verlauf der Pandemie nicht sicher vorhersagen. Neben Auffrischungsimpfungen müssen daher weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Schutz der vulnerablen Gruppen zu unterstützen. Auch Pflegeeinrichtungen werden im Herbst möglicherweise wieder besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Der Verordnungsgeber hat deshalb festgestellt: „Die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen kann daher vielfach noch nicht im Normalbetrieb erbracht werden. Es ist daher angezeigt und im Interesse aller Beteiligten, die pflegerische Versorgung in der noch immer anhaltenden Gefährdungssituation weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicherzustellen.“

Bei den Pflegeeinrichtungen liefen durch die im Schutzschirm nicht berücksichtigten Investitionskosten bereits erhebliche Verluste auf, so Meurer. „In einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft gaben nahezu Zweidrittel der Einrichtungen die fehlende Erstattung der Investitionskosten als Hauptgrund für ihre finanziellen Belastungen an. Fehlende Investitionskosten erzeugen einen Belegungsdruck, der verlässlich dafür sorgt, dass die Pflegeeinrichtungen sich intensiv um die Belegung bzw. die Versorgung weiterer Patientinnen und Patienten kümmern müssen.“

Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie