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Sind Rotkreuzschwestern Vereinsmitglieder oder Leiharbeiterinnen?

Am 21. Februar will das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob die 25.000 Pflegekräfte in den Vereinen der Schwesternschaften (VdS) vom Deutschen Roten Kreuz als Arbeitnehmer bzw. Leiharbeiterinnen gelten.

- Foto: Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rechnet damit, dass das BAG-Urteil den Status der Rotkreuzschwestern ändert. "Bisher sind die Rotkreuzschwestern schlechter gestellt als Arbeitnehmerinnen", sagt Dorothee Müller-Wenner vom DGB-Rechtsschutz gegenüber der Deutschen Presseagentur. Sie hätten etwa nicht den üblichen Kündigungsschutz und kein Recht auf einen Betriebsrat.

 Der Verband der Schwesternschaften (VdS) vom DRK hat dazu eine andere Meinung: "Aufgrund unserer vereinsrechtlichen Struktur und der Satzungen genießen unsere Mitglieder eine besondere Stellung", heißt es in einer Stellungnahme. "Sie sind quasi unkündbar und haben ein Recht auf einen Einsatz als Rotkreuzschwester."

 Der Großteil der Rotkreuzschwestern, etwa 20 000 von 25 000, ist dem VdS zufolge derzeit unbefristet eingesetzt, nach den Grundsätzen der gleichen Bezahlung und Behandlung. Mit dem Arbeitnehmerstatus drohe ihnen ein zeitlich auf maximal 18 Monate befristeter Einsatz als Leiharbeitnehmer. Zudem würde, so der VdS, etwas anderes wegfallen:

Bislang sind die Betriebe, die Rotkreuzschwestern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt bekommen, verpflichtet, sie für Konflikt- oder Krisenlagen freizustellen.