Politik

SPD will ambulante Pflegekunden gesetzlich stärken

Das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten werde in der derzeitigen Rechtslage jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, findet die SPD-Bundestagsfraktion. In einem Positionspapier fordert sie die Stärkung von Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.

Mechthild Rawert SPD Bundestagsabgeordnete
Mechthild Rawert (SPD) ist Mitglied im Bundestagsusschuss für Recht und Verbraucherschutz.

„Bislang fehlt es aber an starken gesetzlich abgesicherten Verbraucherinnen und Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege“, so die SPD-Bundetagsabgeordnete Mechthild Rawert. Im allgemeinen Dienstvertragsrecht werde die besondere Abhängigkeit der pflegebedürftigen Person nicht zufriedenstellend berücksichtigt. „Gerade in der palliativen und intensivmedizinischen Versorgung können so bedrohliche Situationen entstehen – zum Beispiel bei kurzfristigen Kündigungen. Das wollen und müssen wir ändern“, stellt Rawert klar. Es brauche klare Schutzvorschriften, die Kündigungsfristen, Schriftformerfordernisse, klare Einsatzzeiten sowie die Pflicht zur Transparenz von Vertragsleistungen umfassen.

Weiterhin fordert die SPD-Fraktion im Bundestag einen Ausbau der ambulanten Hilfenetze. „Gerade bei geringem Hilfebedarf, wie zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Unterstützung, besteht eine große Versorgungslücke. Diese gilt es dringend zu schließen. Notwendig ist auch eine bessere Kontrolle der Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte im ambulanten Pflegemarkt. Niemand soll aus Unwissenheit benachteiligendes Verhalten dulden müssen oder vor der Durchsetzung seiner Rechte zurückschrecken aus Angst davor, nicht weiter versorgt zu werden“, so Rawert.