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Tarifpflicht in der Pflege: Löhne für Pflegehilfskräfte seit 2021 um 22,9 Prozent gestiegen

Seit 2021 sind die Stundenlöhne von Pflegehilfskräften um 22,9 Prozent gestiegen, bei Fachkräften um 19,6 Prozent. Das belegt eine aktuelle Evaluation des Bundesgesundheitsministeriums. Gleichzeitig wachsen Bürokratie, Refinanzierungsdruck und Pflegekosten.

Prozentuale Steigerung der regional üblichen Entlohnungsniveaus zwischen 2021 und 2025 nach Beschäftigten-/Qualifikationsgruppe Quelle: AOK-BV (2021), GS-Tarife (2025), zitiert nach AOK-BV (2025d), eigene Berechnung und Darstellung. Grafik: Evaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die seit September 2022 geltenden Vorgaben zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege haben ihr zentrales Ziel erreicht. Das ist das zentrale Ergebnis der jetzt veröffentlichten Evaluation der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung nach § 72 SGB XI im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Danach sind die Löhne von Pflege- und Betreuungskräften deutlich gestiegen und haben sich den Gehältern in der Krankenhauspflege spürbar angenähert.

Für Leitungen von Pflegeeinrichtungen besonders relevant: Die Studie zeigt nicht nur die positiven Effekte auf die Personalgewinnung und die Vergütung, sondern auch neue Herausforderungen bei Refinanzierung, Vergütungsverhandlungen und Wirtschaftlichkeit.

Deutliche Lohnsprünge in der Langzeitpflege

Nach den Analysen der Forscherinnen und Forscher sind die Löhne in Einrichtungen, die vor der Reform nicht tarifgebunden waren, stärker gestiegen als ohne die gesetzlichen Vorgaben zu erwarten gewesen wäre. Besonders ausgeprägt waren die Effekte bei Pflegehilfskräften.

Zwischen 2021 und 2025 stiegen die durchschnittlichen arbeitszeitnormierten Stundenlöhne:

  • für Pflegehilfskräfte um 22,9 Prozent,
  • für Assistenzkräfte um 20,8 Prozent,
  • für Pflegefachkräfte um 19,6 Prozent.

Die Entlohnung in der Langzeitpflege nähert sich damit dem Niveau der Krankenhauspflege an. Gleichzeitig wurden die unteren Lohngruppen überproportional aufgewertet.

Durchschnittsanwendung wird zur wichtigsten Zulassungsoption

Neu ist die detaillierte Analyse der von Einrichtungen gewählten Zulassungsoptionen. Bundesweit entfielen im August 2025 bereits rund 46 Prozent aller Meldungen auf die sogenannte Durchschnittsanwendung. Dabei orientieren sich Einrichtungen am regional üblichen Entlohnungsniveau (rüE), statt sich an einen Tarifvertrag zu binden oder tariforientiert zu vergüten.

Die Tarifbindung blieb insgesamt stabil. Auffällig sei jedoch, so die Autor:innen der Auswertung, dass viele Einrichtungen von der Tariforientierung zur Durchschnittsanwendung wechselten. Die Evaluation deutet darauf hin, dass die größere Flexibilität bei der Lohnsteuerung und die einfachere praktische Umsetzung dafür wichtige Gründe sind.

Refinanzierung bleibt größtes Problem

Für viele Träger liegt die eigentliche Herausforderung nicht mehr in der Umsetzung höherer Löhne, sondern in deren Finanzierung. Die Evaluation beschreibt erhebliche Probleme durch zeitlich verzögerte Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen. Einrichtungen müssen steigende Personalkosten häufig vorfinanzieren.

Besonders ambulante Dienste sehen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung von Leistungen nach SGB V und SGB XI. Hier wünschen sich die Autoren klarere gesetzliche Regelungen.

Mehr Aufwand für Einrichtungen und Kassen

Die tarifgerechte Entlohnung habe zudem einen erheblichen bürokratischen Aufwand ausgelöst. Die jährlichen Meldungen zu Tarifwerken und Entgelten sowie deren Plausibilisierung verursachen sowohl bei Einrichtungen als auch bei Pflegekassen hohe Zusatzaufwände.

Zwar habe sich die Datenqualität seit Einführung der Regelungen verbessert. Dennoch mussten 2025 noch rund 27 Prozent der Meldungen für die Berechnung der regional üblichen Entlohnungsniveaus ausgeschlossen werden.

Steigende Preise und Belastungen für Pflegebedürftige

Die Studie bestätigt außerdem einen Zusammenhang zwischen höheren Löhnen und steigenden Pflegepreisen. In der ambulanten Pflege stiegen die Vergütungssätze zwischen 2022 und 2024 bundesweit um durchschnittlich 24,7 Prozent. In der stationären Pflege erhöhten sich die Pflegesätze zwischen 2022 und 2024 um rund 23,7 Prozent.

Die Autoren sehen deshalb Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Pflegeversicherung. Andernfalls drohe eine fortgesetzte Lohn-Preis-Spirale mit steigenden Eigenanteilen für Pflegebedürftige.

Fazit für Einrichtungsleitungen

Die Evaluation bewertet die tarifgerechte Entlohnung grundsätzlich als Erfolg. Die Löhne seien gestiegen, die Attraktivität der Pflegeberufe habe zugenommen und die Unterschiede zwischen Langzeit- und Krankenhauspflege seien verringert worden. Gleichzeitig zeigt der Bericht aber deutlich: Die wirtschaftlichen und administrativen Folgen der Reform sind für viele Einrichtungen erheblich. Die Autoren empfehlen deshalb weitere Anpassungen bei Refinanzierung, Nachweisverfahren und Datenerhebung sowie eine grundlegende Diskussion über die Finanzierung steigender Personalkosten in der Pflege.

Zum Thema:

Erst kurz vor der Veröffentlichung der Auswertung wurde derReferentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt, der eine befristete Aussetzung der Tariftreueregelung vorsieht.