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TI: Chancen für den Datenschutz

Beim Blick auf die künftigen Einsatzfelder der Telematikinfrastruktur (TI) rückt das Thema Datenschutz in den Fokus. Die gute Nachricht ist: Die TI hat diesen Umstand konzeptionell ausreichend bedacht!

DSGVO und Datenschutz
Foto: Adobe Stock / Marco2811 DSGVO und Datenschutz sind zu beachten

Wer sich mit den künftigen Einsatzfeldern der Telematikinfrastruktur (TI) beschäftigt, kommt um das Thema Datenschutz nicht herum. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 hat der neue europäische Datenschutz die Art und Weise, wie wir kommunizieren und arbeiten, massiv verändert. Konsequenterweise ist der Datenschutz bei der Einführung der TI daher nicht auszublenden. Im Gegenteil: Da TI-Anwender größtenteils personenbezogene Gesundheitsdaten kommunizieren, gelten die deutlich strengeren Regelungen des Artikel 9 DSGVO. Dieser stellt für die Verarbeitung besonders sensibler Daten, wie den Gesundheitsdaten, noch einige zusätzliche Bedingungen auf.

Der Sicherheitsstandard

Diesen Umstand haben die Verantwortlichen bei der Konzeption der TI jedoch ausreichend bedacht. So werden Daten über die TI in der Form verschlüsselt und anonymisiert versendet, dass dies der Schutzstufe E entspricht – der höchstmöglichen in Deutschland. Zum Vergleich: Die Datenübermittlung beim Online-Banking entspricht der Schutzstufe C. So können sensible Gesundheitsdaten noch sichererer als zuvor übertragen und gespeichert werden. Zusätzliche Sicherheit entsteht durch das ergänzende Zusammenspiel aus Zugangscodes, Passwörtern sowie Berechtigungen. So ist zum Beispiel eine Manipulation von Daten im Zuge der Übermittlung so gut wie ausgeschlossen.

Datenkontrolle

Ein weiterer positiver Aspekt ist die Stärkung der Datensouveränität der Patienten – eines der wichtigsten Ziele der DSGVO. Patienten sollen bei verschiedenen Stellen nicht mehr um Auskunft ersuchen müssen, sondern künftig selbst die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten übernehmen und einsehen, wer auf welche Daten zugreifen darf.

Ein großer „Painpoint“ beim Einsatz neuer Technologien ist die gefürchtete Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DSGVO. Hierbei handelt es sich kurz gesagt um die datenschutzrechtliche Risikoabwägung für eine bestimmte Verarbeitung. Diese muss eigentlich stets von der verantwortlichen Stelle selbst, also beispielsweise dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung, durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der TI übernimmt dies derzeit entgegenkommenderweise regelmäßig der Gesetzgeber. So wurden bereits mehrere DSFA im Zusammenhang mit der TI und den begleitenden technischen Maßnahmen vom Bund erstellt und sind öffentlich einsehbar. Eine spürbare Entlastung.

Chancen und Risiken

Insgesamt bietet die Telematikinfrastruktur eine Vielzahl von Chancen im Bereich des Datenschutzes, die in Zukunft noch weiter ausgebaut werden können. Durch die Entwicklung neuer Technologien, die Stärkung der Datensouveränität der Patienten, die verbesserte Vernetzung und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen können die sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten künftig noch besser geschützt werden. Es bleibt jedoch wichtig, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen und die Datensparsamkeit eingehalten werden, um das Vertrauen der Patienten in die Telematikinfrastruktur zu stärken und ihre Akzeptanz zu fördern.

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