
Telematikinfrastruktur (TI)
Politisch-rechtlicher Rahmen: Pflege mit ins TI-Boot
In einer ganzen Reihe von Gesetzen hat der Bundesgesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren Stück vorangetrieben. Mit dem aktuell vorgelegten Entwurf für ein „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ knüpft die Bundesregierung daran an. Die verpflichtende TI-Anbindung aller Pflegeeinrichtungen schon ab 2024 steht nun sogar zur Debatte.

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Rück- und Ausblick: Gesetzliche Weichenstellungen pro TI
Ein Überblick über die maßgeblichen Gesetzeswerke, die der Anbindung der Pflege an die TI bis heute den Weg bereiteten.
Weitere Beiträge
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Modellprogramme des Spitzenverbands der Kassen
In Modellprogrammen unter Federführung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen erproben ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen derzeit TI-Anwendungen. Ein Zwischenfazit lautet:
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TI: Chancen für den Datenschutz
Beim Blick auf die künftigen Einsatzfelder der Telematikinfrastruktur (TI) rückt das Thema Datenschutz in den Fokus. Die gute Nachricht