Telematikinfrastruktur (TI)

Politisch-rechtlicher Rahmen: Pflege mit ins TI-Boot

In einer ganzen Reihe von Gesetzen hat der Bundesgesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren Stück vorangetrieben. Mit dem aktuell vorgelegten Entwurf für ein „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“ knüpft die Bundesregierung daran an. Die verpflichtende TI-Anbindung aller Pflegeeinrichtungen schon ab 2024 steht nun sogar zur Debatte.

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Fotolia/Vege Mehrere Gesetzwerke der jüngeren Vergangenheit haben der Anbindung der Pflege an die TI den Weg geebnet.
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Rück- und Ausblick: Gesetzliche Weichenstellungen pro TI

Ein Überblick über die maßgeblichen Gesetzeswerke, die der Anbindung der Pflege an die TI bis heute den Weg bereiteten.

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Beim Blick auf die künftigen Einsatzfelder der Telematikinfrastruktur (TI) rückt das Thema Datenschutz in den Fokus. Die gute Nachricht