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VDAB: Die Pflegestärkungsgesetze haben einen anderen Namen verdient
Die Pflegereformen haben keinerlei Beitrag zugunsten
einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes
geleistet, findet Petra Schülke vom VDAB.

Die Pflegereformen hätten die Leistungsansprüche der
Versicherten ausgeweitet, meint Petra Schülke,
stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB.
Dementsprechend sähe man sich einer erhöhten Nachfrage
gegenüber. Der Umsatz sei jedoch nur leicht gestiegen,
da die Nachfrage mit den vorhandenen personellen
Möglichkeiten nur zum Teil bedient werden könne, so
Schülke. Die Pflegestärkungsgesetze hätten die Lücke
zwischen Nachfrage und Angebot vergrößert. Es gäbe
bereits längere Wartelisten. Zu der gesetzlich
gewollten Veränderung des Leistungsangebotes, hin zu
mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der
Versicherten, fehle nach wie vor eine vertragliche
Grundlage mit den Kassen, sagt Petra Schülke. Diese
blockierten eine Einigung, weil sie am
Verrichtungsbezug festhielten.
Die Pflegestärkungsgesetze hätten für den Verband
außerdem eine Enttäuschung gebracht. Die professionelle
Pflege wäre – wieder einmal – gegenüber den Kassen
geschwächt worden, so die VDAB-Vize-Chefin. Durch
zusätzliche Nachweispflichten und Prüfungen seien die
internen Bürokratiekosten erneut gestiegen. Die Gesetze
hätten keinerlei Beitrag zugunsten einer höheren
Attraktivität des Pflegeberufes geleistet– weder
finanziell noch bei den Rahmenbedingungen. Alles in
Allem: Das Gesetz hat einen anderen Namen verdient.
Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe
1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.
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