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Verband fordert: Glücksfälle für die Pflege nicht abschieben

Die geplante Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern,
die bereits eine Pflegeausbildung begonnen haben, hat
in den letzten Tagen heftige mediale Reaktionen
hervorgerufen. Der bad e.V. hat Stellung bezogen und
fordert gesetzliche Grundlagen, um "Glücksfälle" für
die Pflege nicht in jedem Fall abschieben zu müssen.

- Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., fordert einen Spurwechsel.Foto: bad e.V.

Jüngstes Beispiel war Rolanda Lamnica aus Albanien, die
seit knapp drei Jahren in Deutschland lebt und eine
pflegerische Ausbildung beim Caritas-Verband Düsseldorf
begonnen hatte. Nachdem ihr Asylantrag kürzlich
abschlägig beschieden wurde, musste ihr
Ausbildungsbetrieb den Vertrag kündigen und die junge
Frau kann nunmehr jederzeit abgeschoben werden.
Angesichts solcher Fällen sowie eines
fachkräftemangelbedingten Pflegenotstands in
Deutschland ist eine hitzige Diskussion darüber
entbrannt, ob die derzeitige Praxis gesundheits- und
arbeitsmarktpolitisch zu verantworten sei.

"Der bad e.V. fordert schon seit Längerem
ein neues Einwanderungsgesetz, welches die Ausbildungs-
und Arbeitsmigration im Bereich der Pflege verbessert,
erleichtert und beschleunigt", erklärt Andrea Kapp,
Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. "Im Rahmen eines
solchen Gesetzes müsste auch die Frage eines möglichen
"Spurwechsels" angedacht werden. Dieser "Spurwechsel"
würde bedeuten, dass ein Mensch, der als Asylbewerber
nach Deutschland kommt, im Falle eines Scheiterns
seines Asylantrags unmittelbar in ein
"Arbeitsmigrationsverfahren" für Berufe mit
Fachkräftemangel wechseln kann – eine Möglichkeit, die
derzeit gesetzlich schlicht und einfach nicht
vorgesehen ist."

Hintergrund der Initiative des bad e.V.: "Wir haben
großes Verständnis für die betroffenen Auszubildenden
und die Ausbildungsbetriebe, die Probleme haben zu
verstehen, warum man ihnen potenzielle und geeignete
Kräfte entzieht, die sie dringend benötigen", beteuert
Andrea Kapp. "Der Fairness halber muss man aber auch
sagen, dass die mit Abschiebung beauftragten Behörden
vom Gesetz her derzeit einfach nicht den Spielraum
eingeräumt bekommen, den sich die Betroffenen wünschen
würden. Wenn diesen Behörden im Einzelfall die Hände
gebunden sind, können sie zu Entscheidungen gezwungen
sein, die als gesundheits- und arbeitsmarktpolitisch
fragwürdig angesehen werden können."

Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V., bringt
es auf den Punkt: "Wer die Abschiebung von
Pflegekräften kritisiert, sollte diese Maßnahme nicht
vorrangig den ausführenden Behörden anlasten, sondern
den rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber
bislang vorgibt. Will man am Status quo etwas
verändern, dann bedarf es einer Gesetzesänderung."

Zusammenfassend fordert der bad e.V., die gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, es  den Behörden zu
ermöglichen, bei jenen abgelehnten Asylbewerbern von
einer Abschiebung abzusehen, wenn diese die
qualitativen Anforderungen erfüllen, um dem
Fachkräftemangel – insbesondere in der Pflege – zu
begegnen.