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Verband sieht häusliche Pflege Todkranker in Gefahr
Sterbende haben seit 2007 einen Rechtsanspruch auf ambulante Palliativversorgung zuhause im Kreise ihrer Familien. Bisher gibt es aber keine flächendeckende Versorgung. Krankenkassen verzögern Verhandlungen mit SAPV-Teams, kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e.V..

Durch ein Urteil des OLG Düsseldorf droht nun die europaweite Ausschreibung dieser Leistungen. Die Düsseldorfer Richter stellten in ihrem Urteil am 15. Juni 2016 (Az: VII-Verg 56/15) fest, dass Verträge zwischen Leistungserbringern der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und Krankenkassen nach § 132d SGB V grundsätzlich dem Vergaberecht unterliegen. "Dieses wenig beachtete Urteil sorgt für große Verunsicherung bei den Leistungserbringern und den Krankenkassen", erläutert Michaela Hach, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) SAPV e.V.in einer Mitteilung des Verbandes.
"Das nun gültige Vergaberecht führt durch die bundes- oder sogar europaweite Ausschreibung zu einer gefährlichen "Industrialisierung" der SAPV und konterkariert den politischen Willen des Gesetzgebers, der in § 37b SGB V klar formuliert wurde." Im Jahr 2007 hatte die Bundesregierung in diesem Paragrafen den Rechtsanspruch Sterbender festgelegt, dass sie zuhause im Kreise ihrer Familien eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erhalten, die die Krankenkassen bezahlen müssen. Lesen Sie dazu mehr in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret.
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