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Verdacht auf Bereicherung: Prozess geht weiter
Bei der Arbeiterwohlfahrt der Müritz sollen sich Spitzenleute gegenseitig Verträge mit unverhältnismäßigen Zahlungen zugeschanzt haben. Der Fall landete vor Gericht – bislang ohne Einigung.

Der Auftakt im Prozess um einen mutmaßlichen Bereicherungsfall bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Waren an der Müritz ist ohne Einigung geblieben, meldet die Deutsche Presseagentur (dpa). Knapp eine Stunde tauschten die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers Peter Olijnyk und der Anwalt der beklagten Awo-Müritz gGmbH ihre Standpunkte am Landgericht Neubrandenburg aus, ohne sich auf einen Vergleich einigen zu können. "Hier geht es um das Lebenswerk eines ausgesprochen verdienstvollen Mannes", sagte Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel. Richterin Gebriele Memmel legte nach kurzer Beratung fest, dass sich beide Seiten nochmals Gedanken machen und bis 15. Juni schriftlich äußern sollen. Danach soll es einen weiteren Verhandlungstermin geben. Der Fall beim Müritz-Kreisverband der Awo hatte landesweit für Empörung gesorgt. Der 68-jährige Olijnyk klagt gegen seine fristlose Kündigung im Juni 2016 und fordert mehrere Hunderttausend Euro an Nachzahlungen. Das lehnt die Arbeiterwohlfahrt ab und fordert ihrerseits 390 000 Euro vom geschassten Manager, die er zuviel bekommen haben soll. Der langjährige Awo-Kreisgeschäftsführer hatte sich nach Einschätzung des Landesverbandes seit 2011 auf illegale Weise ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus 30 000 Euro Tantiemen ermöglicht, die bei einem Sozialverband gar nicht zulässig seien. Dazu sollen Zahlungen für Pensionsansprüche und eine Zahlung beim Ausscheiden vereinbart gewesen sein. Die Überprüfung durch den Landesverband ergab, dass sich Olijnyk und der Chef des Kreisverbandes – der Ex-Bundestagsabgeordnete Götz-Peter Lohmann (SPD) – am Restvorstand vorbei gegenseitig Verträge unterschrieben haben sollen. Davon habe auch der 74-jährige Lohmann profitiert. "Auf die Zahl der Unterschriften kommt es nicht an", sagte Richterin Memmel. Wichtig für die Wirksamkeit solcher Verträge sei vielmehr, ob es eine Beschlussfassung der Gesellschafter gibt. Ein Protokoll einer derartigen Vereinbarung gibt es nach Awo-Angaben nicht. Der Kläger machte geltend, dass die Höhe der Zahlungen an Olijnyk den ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreisvorstands bekannt gewesen sein sollen. Der Awo-Landesverband hat inzwischen die Gehaltspraxis in allen Kreisverbänden überprüft, innerverbandliche Vorkehrungen getroffen, um solche Fälle künftig auszuschließen, und von einem "Einzelfall" an der Müritz gesprochen. Lohmann bekam laut Kreisverband über fast zehn Jahre rund 700 000 Euro überwiesen, ohne «signifikante Tätigkeiten nachzuweisen», wie es ein Anwalt des Awo-Vorstandes formulierte. Der 74-Jährige arbeitete bis zum Ruhestand als Psychologe. Er legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Ämter nieder. Er kam am Donnerstag auch nicht zur Gerichtsverhandlung nach Neubrandenburg. Gegen beide Männer ermittelt seit Monaten die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen des Verdachts der Untreue. Die Ermittlungen dauerten an, hieß es. Dieses Strafverfahren sei aber unabhängig vom Zivilverfahren in Neubrandenburg, erklärte die Richterin. Die Kammer könne aber nicht erkennen, dass die Verträge "sittenwidrig2 gewesen wären. Bei der Awo gGmbH arbeiten rund 700 Mitarbeiter. "Wir sind klüger geworden", sagte Diestel nach der Verhandlung.
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