Politik
VKAD befürchtet Aus für Tagespflegen
In einem bislang unveröffentlichten Arbeitspapier des Bundesgesundheitsministerium ist die Absenkung der Refinanzierung von Tagespflege auf 50 Prozent vorgesehen, wenn ambulante Pflegesachleistungen oder Kombileistung in Anspruch genommen werden.

„Alle warten auf den großen Wurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Doch was bisher durchsickert, ist enttäuschend. Pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörige werden demnach im Regen stehen gelassen“, kommentiert Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), die Vorhaben zur Pflegereform. „Diese Planungen werden ein Aus für viele Tagespflegen bedeuten. Gerade dieser Teil der Versorgung ist ein wichtiges Element zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Versorgung einer zunehmend alternden Gesellschaft“, so Güthoff weiter.
In einem bereits Anfang November 2020 vorgestellten Eckpunktepapier zur Pflegereform hatte das Bundesgesundheitsministerium diesen Schritt angekündigt. Die Begründung: Fehlanreize im Bereich der Tagespflege sollten beseitigt werden.
Auch der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) kritisiert den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) als unzureichend. Für Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB, werde die ambulante Pflege im Vergleich zur stationären Pflege schlechter stellt. So sollen die Sachleistungen in der häuslichen Pflege erst in zwei Jahren und dann lediglich um jährlich 1,5 % steigen. “Viel zu wenig und zu spät”, so Fichtmüller, “denn im ambulanten Bereich sind die Kosten ebenfalls stark gestiegen. Die Pflegebedürftigen bekommen zu wenig Geld von der Pflegeversicherung, um ihren Bedarf an Pflege decken zu können.
Den Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz finden Sie hier.
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