Politik

Werden Verhinderungs- und Tagespflege ausgebremst?

Das Bundesgesundheitsministerium hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Die Maßnahmen könnten Einschränkungen für die Verhinderungs- und die Tagespflege mit sich bringen.

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Das Bundesgesundheitsministerium hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt.

Foto: Lukas Sander

So sieht das Papier zwar vor, die Leistungen für die ambulante Pflege insgesamt auszuweiten. Das soll über ein neues Entlastungsbudget geschehen. Die Leistungen für die Tagespflege sollen aber immer dann auf 50 Prozent des Sachleistungsbudgets gedeckelt werden, wenn der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nimmt. Um das volle Entlastungsbudget ausnutzen zu können, wären Pflegebedürftige auf die stationäre Kurzzeitpflege angewiesen

Geplant ist eine neues Entlastungsbudget. Statt der heute ambulant nutzbaren 2.418 Euro stünde ein Budget von 3.300 Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon können aber nur 1.320 Euro für ambulante Verhinderungspflege genutzt werden. "Das ist eine Kürzung von 45 Prozent", bemängeln Pflegeanbieter wie Home Instead. Das Unternehmen hatte umgehend nach Bekanntwerden der Eckpunkte auf die Pläne aufmerksam gemacht.

Und: Bei Beschäftigung einer 24-Stunden-Betreuungsperson im eigenen Haushalt soll es unter bestimmten Bedingungen, analog zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, möglich sein, den Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages zu nutzen.

Bundesgesundheitsminsiter Jens Spahn (CDU) war mit seinen Plänen erstmals im Oktober an die Öffentlichkeit gegangen.

Details zu den Plänen lesen Sie in der Wochenzeitung CAREkonkret sowie in Häusliche Pflege.