Blog

Wie sieht die Zukunft der ambulanten Pflegedienste aus?

Die 4. Generation der ambulanten Pflege ist nicht nur digital unterstützt, sondern ein “vernetzter ambulanter Beratungs-, Betreuungs- und Pflegedienst”.

- Peter Wawrik, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Wawrik Pflege Consulting

Bis in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die ambulante Pflege vielfach durch einzelne Gemeindeschwestern durchgeführt, die oftmals in der kommunalen Gemeinde wohnte und zu Fuß, mit dem Fahrrad oder privatem Auto unterwegs war. Ich nenne dies Generation 1.0 der ambulanten Pflege.

In den 70er Jahren wurden dann aufgrund  landesrechtliche Vorgaben einzelne Gemeindeschwestern zu "Sozialstationen" oder "Pflegestationen" zusammengefasst. Dies war die Generation 2 der ambulanten Pflege.

Eine große Veränderung in der Pflegelandschaft fand Anfang der 90er Jahre statt, als die Pflege politisch als "Markt" definiert wurde und viele Pflegekräfte sich mit eigenen ambulanten Pflegediensten selbständig machten. Diese Entwicklung wurde besonders durch die Einführung der Pflegeversicherung und den Budgets für die ambulante Pflege ermöglicht. Seit dieser Zeit gibt es eine deutliche Vergrößerung der Dienste und die Ergänzung mit weiteren Angeboten wie z.B. Hausnotruf oder Betreuungsleistungen. Dies ist die dritte Generation der ambulanten Pflege.

Wir sind derzeit an der Schwelle zur 4. Generation der ambulanten Pflege, dem "vernetzten ambulanten Beratungs-, Betreuungs- und Pflegedienst".

Wir haben parallele Themen und Entwicklungen:

  1. Den Paradigmenwechsel der Jahre 2017 – 2020
  2. Eine weitere Digitalisierungsentwicklung
  3. Der Fachkräftemangel, aber nicht nur bei examinierten Pflegefachkräften, sondern auch qualifizierten Betreuungskräften.
  4. Ausbau der Versorgungslandschaft mit Tagespflegen, betreutem Wohnen und Wohngemeinschaften.

Die 4. Generation der ambulanten Pflege ist ein "vernetzter ambulanter Beratungs-, Betreuungs- und Pflegedienst", in dem nicht mehr als Hauptschwerpunkt die ambulante Pflege dominiert, sondern gleichberechtigt (nur in verschiedenen Ausprägungen und Volumen) die Beratung, die Betreuung und die verschiedenen Pflegeangebote vorhanden und miteinander verbunden sind.

Dies bedeutet:

  • Ausbau der Beratungskompetenz im Pflegenetzwerk, aber auch Verhandlung über kostendeckende Beratungseinsätze (wie in z.B. in NRW für die § 37.3 Beratung) bzw. refinanzierte Beratungsangebote z.B. im Rahmen der MDK Einstufung.
  • Ausbau und Klärung der Betreuungsangebote über SGB XI und Privatleistungen, aber auch Abgrenzung von reinen Reinigungs- und Putzleistungen ohne verbundene Betreuung.
  • Konzentration der Pflegeeinsätze auf die jeweiligen Qualifikationen der Mitarbeiter, ein definiertes Versorgungsgebiet (z.B. Stadtviertel, Quartier, Dörfer) und eine effektive Touren- und Einsatzplanung. Ggfls. Kooperation mit anderen Betreibern und Abgabe von entfernten Anfragen oder Patienten.
  • Kooperation mit oder Ausbau von vorpflegerischen Angeboten wie Service-Ruf oder Mahlzeitendienst und teilstationären Angeboten wie Tagespflege und betreutes Wohnen in verschiedenen Angebotsformen für Senioren.
  • Schaffung einer innerbetrieblichen Organisationsstruktur, die die Gleichwertigkeit und Bedeutung der einzelnen Teilkomponenten/ – dienste berücksichtigt.

So könnte eine Organisationsstruktur aussehen:

Generation 4

Pflegedienstleitungen sind rar und begrenzt verfügbar, weil die nachwachsenden Generationen häufiger keine "Karriere" planen und Verantwortung ablehnen. Faire Bedingungen mit Pflegedienstleitungen, Transparenz in der Betriebsführung und auch Beteiligungsformen am Unternehmen können helfen, Pflegedienstleitungen zu finden und zu halten.

Mitarbeiter, besonders Pflegefachkräfte sind Mangelware. Aber auch geeignete Betreuungskräfte benötigt ein Pflegedienst. Stellen Sie jede geeignete Mitarbeiterin ein. Die Betonung liegt aber auf "geeignet". Sie werden genug Arbeit für alle Mitarbeiter in Zukunft haben. Auch hier gilt, mit fairen Vereinbarungen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Wir haben heute beides in Deutschland: Pflegedienste, die seit Monaten keine Bewerbung erhalten haben und andere, die weiterhin Initiativbewerbungen erhalten.

Was wird es in Zukunft vielleicht auch geben? Zwei Denkanstöße von mir:

§ 37.3 SGB XI Beratung:

Ein Erstbesuch und eine Erstberatung beim § 37.3 SGB XI Einsatz findet immer "vor Ort" beim Patienten statt.

Bei Gästen von Tagespflegen, die mindestens einmal pro Woche in die Tagespflege kommen, kann dann in Folge der § 37.3 Beratungseinsatz über Skype o.ä. mit den Pflegebedürftigen und Angehörigen durchgeführt werden mit dem Ziel,  einer Reduzierung der Fahrzeiten von Pflegefachkräften und somit einem Gewinn weiterer Pflegezeit für die pflegerische Versorgung von Patienten an anderer Stelle zu erreichen.

Beratung und Pflege in der Sozialstation/ im Pflegedienst:

Mobile Kranke und Pflegebedürftige aus der Nachbarschaft des Pflegedienstes kommen in die Räume des Pflegedienstes und werden dort versorgt mit dem Ziel einer Reduzierung der Fahrzeiten von Pflegefachkräften und somit ebenfalls einem Gewinn weiterer Pflegezeit für die pflegerische Versorgung von Patienten.

Mehr dazu auch in der nächsten Ausgabe der "Häuslichen Pflege".
Wie haben Sie Ihren Pflegedienst inzwischen weiterentwickelt? Ich wünsche Ihnen eine gute Perspektive.
Ihr Peter Wawrik