Fuhrpark

Worauf bei Rückgabe eines Fahrzeugs nach Leasing-Ende zu achten ist

Kaum ein Thema ist so undurchsichtig, wie die Rückgabe eines Fahrzeugs nach Leasingende. Solange man ein neues Fahrzeug beim gleichen Händler bestellt hat, verläuft die Rücknahme zumeist glimpflich für den Pflegedienst. Aber wehe, man die Marke wechselt.

Worauf bei Rückgabe eines Fahrzeugs nach Leasing-Ende zu achten ist
AdobeStock/RedlineVector Bei der Fahrzeugrücknahme gibt es Einiges zu beachten.

Autohäuser haben in den letzten Jahren fast nichts mehr am Fahrzeugverkauf verdient. Deshalb ist die Leasingrücknahme, bei der der Kunde keine Wahlmöglichkeit hat, ein gefundenes Geschäftsfeld. Nicht selten sind die kalkulierten Stundenverrechnungssätze für Leasingrücknahmeschäden höher als die normalen Werkstattsätze. Auch Teile werden oft ohne die normalen Gewerbenachlässe verrechnet. Stundensätze liegen bei über 150 bis 200 Euro.

Was muss wirklich bezahlt werden?

Hier ein paar wichtige Handlungsempfehlungen. Die Schadenskalkulation darf nur auf Minderwertbasis abgerechnet werden. D.H., der rückgebende Pflegedienst muss nicht die Reparaturkosten eines Schadens bezahlen, sondern nur den Betrag, um den sich ein Verkaufspreis des Fahrzeugs mindern würde. Beispiel: Am Stoßfänger ist ein tiefer Kratzer. Das gesamte Teil müsste ausgetauscht werden. Die Reparaturkosten für eine komplette Reparatur würde ca. 750 Euro betragen. Dieser Betrag ist nicht zu bezahlen, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Das wären an diesem Beispiel, abhängig von Fahrzeugalter und Laufleistung, ca. 300 Euro. Hierbei dürfen einzelne Minderwerte nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Weiterhin darf nicht jeder kleine Kratzer als Schaden angerechnet werden. Normale Gebrauchsspuren – z.B. kleine Steinschläge oder leichte Schrammen in der Nähe des Kofferraumgriffs, Tankdeckels oder der Türgriffe – dürfen sein. Durch die Benutzung von Waschanlagen können ebenfalls Kratzer an Dach und Klappen vorhanden sein. Leichte Einbeulungen an den Türen oder dem Seitenteil sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im Pflegebetrieb, verursacht durch Fahren im Stadtverkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind keine übermäßige Abnutzung (LG München I, Az. 15 S 9301/96). Entsprechendes gilt auch für Lackabplatzungen an Türkanten.

Umgang mit Forderungen

Wenn Sie hohe Schadenskalkulationen/Forderungen von Ihrem Händler erhalten, schalten Sie am besten einen Gutachter ein. Dieser wird die Forderung für einen zweistelligen Betrag prüfen und oft dreistellige Nachlässe bewirken. Wer das Thema ganz komfortabel gestalten möchte, schaltet die Experten von MEIN FUHRPARK ein. Die holen das Fahrzeug vor Leasingrückgabe ab, bereiten die Schäden über Partnerwerkstätten zu Sonderkonditionen auf und bringen das Fahrzeug für den Pflegedienst pünktlich zum Rückgabetermin zum Autohaus zurück. Damit spart sich der Pflegedienst viel Geld und hat weder Aufwand noch technische Diskussionen.

Praxistipp

  • Bei der Leasingrückgabe geht es oft nicht vorteilig für Kunden zu.
  • Bei hohen Schadensforderungen: Prüfen, ob Minderwerte/Reparaturkosten angesetzt sind.
  • Minderwerte dürfen nicht aufaddiert werden. Schäden müssen in der Gesamtheit betrachtet werden.
  • Ggf. Gutachter einschalten

Der Autor Jürgen Ohr ist Leiter TRIAS Business Solutions und Initiator des Portals www.meinfuhrpark.de.

Weitere Informationen finden Sie im Special Fokus Fuhrpark & Mobilität.