Finanzierung
60 Millionen Euro für Quartiersprojekte
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels setzt der Gesetzgeber auf innovative Modellvorhaben, um die Pflegeversorgung vor Ort und im Quartier zu verbessern. Der GKV-Spitzenverband hat dazu konkrete Empfehlungen veröffentlicht, die den Rahmen für die Ziele, Inhalte und Fördermodalitäten dieser Projekte festlegen. Bis 2028 stehen jährlich bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Am 18. November 2024 traten die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben nach § 123 Abs. 3 SGB XI in Kraft. Sie wurden zuvor am 4. November 2024 beschlossen und sollen die Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) unterstützen, das die Grundlagen für die Entwicklung neuer Pflege- und Unterstützungsstrukturen schafft.
Ab 2025 können Fördermittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro jährlich aus der sozialen und privaten Pflegeversicherung abgerufen werden, ergänzt durch eine Kofinanzierung von Bund, Ländern oder Kommunen. Insgesamt stehen somit jährlich bis zu 60 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Die Förderung ist auf maximal vier Jahre begrenzt und läuft spätestens Ende 2028 aus.
Ziele und Inhalte der Modellprojekte
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes richten sich an Projekte, die innovative Ansätze für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und das gesamte Quartier entwickeln. Schwerpunkte der Modellvorhaben sollen unter anderem sein:
- Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen: Verbesserte Unterstützungs- und Entlastungsangebote für häusliche Pflegearrangements.
- Zugang zu Pflegeleistungen: Förderung eines niedrigschwelligen und barrierefreien Zugangs zu Pflege- und Unterstützungsangeboten.
- Fachkräftesicherung: Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs und Aufbau ehrenamtlicher Strukturen.
- Digitale Vernetzung: Entwicklung digitaler Plattformen zur besseren Abstimmung von Pflege- und Unterstützungsleistungen.
- Gesellschaftliche Solidarität: Stärkung der lokalen Gemeinschaft und Einbindung präventiver Maßnahmen in Pflegekonzepte.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und unterschiedlichen Pflege-, Wohn- und Lebenssituationen. Ziel ist es, sowohl häusliche als auch stationäre Pflege und alternative Wohnformen nachhaltig zu verbessern.
Förderung und Umsetzung
Die Modellvorhaben sind als regionalspezifische Projekte konzipiert und sollen gezielt auf lokale Herausforderungen eingehen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine hälftige Finanzierung durch Länder oder kommunale Gebietskörperschaften. Die ersten Projekte können ab dem 1. Januar 2025 starten.
Die vollständigen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
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