Pflege und Politik
Verband fordert Strafzinsen für säumige Kostenträger
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) für die nächste Legislaturperiode eine Generalüberholung des bald 30 Jahre alten Pflegesystems. Gegen den „Niedergang der Altenpflege“ hat der Verband Ende Juli in Berlin Sofortmaßnahmen vorgestellt.
„Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist stark gestiegen – von etwa 2 Millionen im Jahr 1999 auf rund 5,6 Millionen Ende 2023, mit einer Prognose von 7,5 Millionen bis 2050. Gleichzeitig werden wir weder mehr Pflegepersonal noch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung haben“, sagt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz.
AGVP-Präsident Thomas Greiner ergänzt: „Ein Unternehmen muss mit guter Pflege zuverlässig Geld verdienen, sonst bleiben die Investitionen aus. Vielen Pflegeunternehmen wäre kurzfristig geholfen, wenn die Kostenträger pünktlich zahlen würden. Strafzinsen bei Zahlungsverzug – das wäre ein erster kleiner Schritt mit großer Wirkung.“
Der Verband schlägt unter anderem folgende Sofortmaßnahmen vor:
- Strafzinsen für säumige Kostenträger: Verweigern die Kostenträger die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungsfristen, werden Strafzinsen fällig.
- Refinanzierung gestiegener Personal- und Sachkosten: Was politisch vorgeschrieben und gewollt ist, muss auch bezahlt werden.
- Fiktionsregelung bei Vergütungsanpassungen: Anträge auf Vergütungsanpassungen sollten nach sechs Wochen automatisch als genehmigt gelten, wenn die Kostenträger nicht darauf reagieren.
- Wer wagt, muss gewinnen: Pflegeeinrichtungen müssen mit guter Pflege zuverlässig Geld verdienen, um investieren zu können. Der gesetzliche Anspruch besteht bereits, wird aber ignoriert.
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