Pflege und Politik
„Verlässlichkeit statt Schnellschüsse“: Pflegearbeitgeber werfen Berlin Realitätsverweigerung vor
Verbände, Pflegekammern und Pflegeunternehmer:innen laufen Sturm gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Im Zentrum der Kritik: die Deckelung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege auf die Grundlohnrate – mit zusätzlichem Abzug von 2027 bis 2029. Die Bundesregierung hält trotz Bedenken aus dem Bundesrat bislang an ihrem Kurs fest.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt, dass das BStabG erst am 10. Juli kurz vor der Sommerpause in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Hintergrund seien zahlreiche offene Fragen, erheblicher Widerstand aus den Bundesländern sowie die Ergebnisse der öffentlichen Verbändeanhörung am 22. Juni 2026, die in die weiteren Beratungen einfließen sollen.
Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., fordert eine „verlässliche Finanzierung der Behandlungspflege“ statt „undurchdachter Schnellschüsse“. Die Auswirkungen des Gesetzes reichten weit über einzelne Finanzierungsfragen hinaus und berührten zentrale Strukturen der behandlungspflegerischen Versorgung.
Kernpunkt: Deckelung auf Grundlohnrate plus Zusatzabzug
Das BStabG sieht laut bad e.V. vor, die Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege auf die Höhe der Grundlohnrate zu deckeln. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist ein zusätzlicher Abzug vorgesehen. Ob die gesetzliche Tariftreuepflicht parallel bestehen bleibt, ist nach Angaben des Verbands offen.
Kapp warnt vor struktureller Unterfinanzierung mit Folgen für die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen, die Versorgungssicherheit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die langfristige Stabilität der Pflegeinfrastruktur.
Caritas Hagen: Wundversorgung und Kompressionsverbände betroffen
Auch die Caritas Hagen schlägt Alarm. Nach Darstellung des Trägers sieht der Entwurf vor, dass ärztlich verordnete Leistungen der ambulanten Pflege nach SGB V künftig nicht mehr tariflich refinanziert werden – darunter Wundversorgungen, Kompressionsverbände und Blutzuckermessungen. Renate Jährling, Fachbereichsleitung Gesundheits- und Altenhilfe der Caritas Hagen, kritisiert, statt struktureller Reformen würden Einsparungen auf dem Rücken von Beschäftigten und Versicherten vorgenommen.
Jährling verweist auf die besondere Bedeutung der ambulanten Versorgung: In Nordrhein-Westfalen würden rund 88 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Werden tarifliche Löhne nicht mehr ausreichend berücksichtigt, drohe eine Abwanderung qualifizierter Mitarbeitender in andere Bereiche des Gesundheitswesens. Einrichtungen könnten zudem gezwungen sein, Leistungen einzuschränken oder Angebote aufzugeben. Die Caritas Hagen schließt sich der Kritik der Freien Wohlfahrtspflege NRW an und fordert die Bundesregierung auf, an der tariflichen Refinanzierung festzuhalten.
Bundesrat-Kritik prallt an der Bundesregierung ab
Der Bundesrat hat grundlegende Einwände gegen das BStabG erhoben: drohende Versorgungsengpässe, Fehlanreize, Gefahren für die Fachkräftesicherung und langfristige Folgen einer kurzfristigen Sparpolitik. Die Gegenäußerung des Bundesgesundheitsministeriums fasse sich, so Christian Westermann, Sprecher der Pflegearbeitgeber aus der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, so zusammen: „Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.“
Westermann, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH und Vorstandsvorsitzender der BAG spezialisierter Leistungserbringer Wunde e.V., spricht von „Lotusblütenpolitik“: Kritik perle an der Bundesregierung ab. Für die Beitragssatzstabilisierung gelte offenbar das Prinzip „Koste es, was es wolle“. Der Widerspruch zwischen politisch gewollter Ambulantisierung und gleichzeitiger Deckelung der Finanzierung bleibe ungelöst.
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Aufforderung an Landesregierung
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz protestierte in ihrer letzten Sitzung der Legislaturperiode mit Roten Karten gegen die Spar- und Reformpläne. Kammerpräsident Dr. Markus Mai bezeichnet die Pläne, die Tariflohnpflicht zeitweise auszusetzen oder die vollständige Refinanzierung zu begrenzen, als „sozialpolitischen und menschlichen Offenbarungseid“. Die Kammer befürchtet zudem, die öffentliche Debatte gehe im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft unter, und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die Maßnahmen des BStabG zu stimmen sowie den Vermittlungsausschuss anzurufen.
BHK: Außerklinische Kinderintensivpflege besonders betroffen
Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) fordert in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Überarbeitung des BStabG sowie des parallel laufenden Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Geschäftsführerin Corinne Ruser kritisiert die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Vergütungen auf die Grundlohnveränderungsrate – für Pflegeeinrichtungen abzüglich eines weiteren Prozentpunkts – sowie die Aussetzung der Tariftreuepflicht bis 2030.
Besonders betroffen sei die außerklinische Kinderintensivpflege. Kinderkliniken verfügten bereits heute nicht über die Kapazitäten, um eine Verlagerung aus der häuslichen Versorgung aufzufangen. Die Folge wären laut BHK zusätzliche Mehrkosten für das Gesundheitssystem.
Antwort aus Berlin: Klingbeil verweist auf Beitragszahler
Pflegeunternehmer Holger Hegermann berichtet auf LinkedIn, er habe sich an Berlin gewandt und eine Antwort von Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzendem Lars Klingbeil (SPD) erhalten. Darin verweist Klingbeil auf die angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel sei es, „die Finanzierungsgrundlagen der Krankenkassen zu stabilisieren und weitere Belastungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler möglichst zu begrenzen“. Zugleich räumt Klingbeil ein, dass jede Veränderung der Vergütungs- und Refinanzierungsstrukturen Auswirkungen auf Leistungserbringer und Versorgungsangebote haben könne.
Für Hegermann bleibt die Frage offen, wie ambulante Pflegedienste gesetzlich vorgeschriebene Tarifsteigerungen finanzieren sollen, wenn diese nicht mehr vollständig refinanziert werden. Wer Tariflöhne politisch wolle, müsse aus seiner Sicht auch deren Refinanzierung sicherstellen.
Gemeinsamer Nenner der Kritik
Quer durch Verbände, Kammern, Wohlfahrtsträger und Unternehmer:innen läuft eine einheitliche Argumentationslinie: Die Bundesregierung betone Tarifbindung und Fachkräftesicherung – und koppele zugleich die Refinanzierung an die Grundlohnrate. Wie steigende Personalaufwendungen unter diesen Bedingungen finanziert werden sollen, beantwortet das BStabG nach Einschätzung der Kritiker:innen nicht.
Weitere Informationen: Offener Brief des BHK e.V. an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: bhkev.de
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