Pflegepolitik
Forderung nach Kostenerstattung bei Ausfall des Pflegedienstes
Bei Versorgungsausfällen ambulanter Pflegedienste sollte es einen Anspruch der Pflegebedürftigen auf Ersatz und Kostenerstattung gegenüber ihrer Pflegekasse geben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
In einer Stellungahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Konkret sieht der Referentenentwurf vor, die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen zu verbessern, um eine bedarfsgerechte und regional abgestimmte Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen. Erkenntnisse aus der Beratungspraxis der Landesverbraucherzentralen zeigen, dass Pflegebedürftige häufig mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Schwierigkeiten konfrontiert sind, wenn es darum geht, eine adäquate professionelle pflegerische Versorgung zu finden.“
Aus Sicht der Verbauscherschützer sollte es in den geplanten Regelungen bei Versorgungsausfällen ambulanter Pflegedienste einen Anspruch der Pflegebedürftigen auf Ersatz und Kostenerstattung gegenüber ihrer Pflegekasse geben. „Damit Verbraucher:innen nicht schutzlos dastehen, sondern sich zumindest übergangsweise anderweitig Unterstützung holen können, sollten sie – für längstens drei Monate – auf Antrag bei ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf Kostenerstattung erhalten. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs sollte der Höhe des ambulanten Sachleistungsbetrags des jeweiligen Pflegegrades entsprechen. So könnten die Verbraucher:innen die Leistungen anderer professioneller Leistungserbringer oder auch von Angehörigen, Zugehörigen oder Nachbar:innen in Anspruch nehmen“, so der vzbv.
Interessenvertretungen der Verbraucher:innen sollten zudem bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern aktiv einbezogen werden.
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