Pflegepolitik
Bundesregierung hebt den Pflegebeitrag an
Das Bundeskabinett hat am 11. November den Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte in Berlin mit, der Beschluss sei per Verordnung im Umlaufverfahren gefasst worden.
Es sei notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen, sagte Hebestreit. Der Beitrag steigt damit zum 1. Januar von derzeit 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
Mit der Erhöhung werde Zeit gewonnen, um langfristige Finanzierungskonzepte zu erarbeiten, sagte Hebestreit. Das Thema Pflege und ihre Finanzierung sei ein drängendes Problem. Eine große Pflegereform sei unumgänglich, erklärte der Regierungssprecher. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Festhalten an der geplanten Erhöhung der Pflegebeiträge trotz des Bruchs der Ampel-Koalition bereits angekündigt. Der Bundesrat muss der Beitragserhöhung noch zustimmen.
Die Pflegeversicherung stehe vor großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, heißt es in der Verordnung (20/13710) der Bundesregierung . Auf der Ausgabenseite sei eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während sich eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern abzeichne.
Insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre. Ungünstig wirkten sich auch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie aus. Alles zusammen führe zu höheren Leistungsausgaben.
Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte führe jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab dem Jahr 2025 wieder gesichert.
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