Pflegepolitik
Arbeitsgruppe für Einführung eines Zeitbudgets
Die Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung, bestehend aus 15 Unternehmen der Pflege, hat die zweite Auflage des Diskussionsvorschlags zur Reform der Pflegeversicherung veröffentlicht.
„Die Weiterentwicklung der Gesetzgebungen zur Pflegeversicherung ist von großer Bedeutung. Nun verzögert die Nichtbehandlung des Gesetzesvorschlags zum Pflegekompetenzgesetz die dringend notwendigen Weichenstellungen weiter. Dies führt zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme in der Pflege und erschwert die Umsetzung dringend benötigter Reformen“, heißt es von der Arbeitsgruppe an der 15 Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter beteiligt gewesen sind.
Zeit statt Geld
Ein zentraler Ansatz ist die Einführung eines Zeitbudgets anstelle eines komplexen Leistungskatalogs und intransparenten Preissystems. Dies soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, professionelle Unterstützung flexibler und bedarfsgerechter in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Zeitbudgets ermittelt sich anhand des Betreuungs- und Pflegebedarfs.
Der weiterentwickelte Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht zudem einen Abbau der vielen und hochkomplexen Regulationen vor. „Der Ansatz, über immer mehr planwirtschaftliche Elemente die dringenden Zukunftsfragen der pflegerischen Versorgung zu lösen, wird nicht aufgehen, im Gegenteil“, so Thomas Eisenreich, Mitglied der Arbeitsgruppe und Geschäftsführer von Home Instead.
Dr. Johannes Rückert, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe und Vorstand des Kuratoriums Wohnen im Alter, ergänzt: „Wir werden den Spagat aus steigenden Betreuungs- und Pflegebedarfen durch die demografische Entwicklung und einem sinkenden Arbeitskräftepotenzial nur durch die sozialunternehmerische Innovationskraft schließen können“.
Ein weiterer wesentlicher Vorschlag ist, dass die Kosten der Unterkunft unabhängig von der jeweiligen Wohn-/Unterkunftsform von den Pflegebedürftigen getragen werden. Bei finanzieller Bedürftigkeit besteht subsidiär Anspruch auf Wohngeld bzw. auf Leistungen der Grundsicherung. Die Kommunen erhalten die Kosten der Unterkunft vom Bund erstattet, und diese werden damit den Regelungen des Wohngeldes gleichgestellt.
Die Arbeitsgruppe betont in ihrem Diskussionsvorschlag zudem, dass eine echte und auf die wahrgenommene Ergebnisqualität ausgerichtete Pflege passgenaue, flexible und innovative Versorgungsformen ermöglichen wird.
„Die Veröffentlichung erfolgt ungeplant in einem politisch brisanten Zeitraum, in welchem die Misstrauensfrage des Bundeskanzlers für den 16. Dezember 2024 angesetzt ist und die Neuwahlen am 23. Februar 2025 stattfinden werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Arbeitsgruppe.
Aus Sicht der Arbeitsgruppe finden sich in dem Diskussionsvorschlag viele Ansätze, die die Parteien nicht nur in ihren Wahlprogrammen fordern, sondern auch in der neuen Legislatur umsetzen sollen.
15 Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter beteiligt
Die Diskussionsvorschläge zur Reform der Pflegeversicherung wurden von einer Vielzahl von Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Zu den Mitwirkenden gehören:
- Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Kanzlei Bernzen Rechtsanwälte
- Marc Bischoff, leben&wohnen Stuttgart
- Pastor Matthias Dargel, Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein
- Thomas Eisenreich, Home Instead Deutschland
- Thomas Flotow, Care Consultants Hamburg
- Thomas Mähnert, Johanniter-Unfall-Hilfe
- Dr. Markus Nachbaur, Stiftung Liebenau
- Christian Potthoff, Diakonie Michaelshoven
- Prof. Ronald Richter, Kanzlei Richter Rechtsanwälte
- Dr. Johannes Rückert, KWA Kuratorium Wohnen im Alter
- Karl Schulz, Rummelsberger Diakonie
- Karsten Stüber, Diakonie Gütersloh
- Hermann Josef Thiel, Caritasverband Rhein-Kreis Neuss
- Roman Tillmann, Rosenbaum & Nagy
- Prof. Uwe Ufer, Diakonie Michaelshoven
Diskussionsvorschlag als Download
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