Außerklinische Intensivpflege

Neue Impulse für die außerklinische Kinderintensivpflege

Das kürzlich verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVB, bringt für die außerklinische Versorgung von Kindern große Herausforderungen mit sich. Das sagte jetzt Dr. med. Sven Armbrust, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendmedizin am Dietrich Bonhoeffer Klinikum in Neubrandenburg, im Rahmen der Bundestagung des Bundesverbands Häusliche Kinderkrankenpflege am 22. und 23. November in Dresden.

Dr. Alexander Schwandt, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Häusliche Kinderkrankenpflege, bei der Bundestagung. Foto: BHK

Laut Armbrust führe das Gesetz zu einer Konzentration von Kliniken und weniger verfügbaren spezialisierten Ärzten, besonders auf dem Land. „Die besonderen Bedürfnisse von Kindern werden in Zukunft weniger berücksichtigt“, so der Mediziner. „Worst Case ist, dass Kinder dann in Erwachsenen-Kliniken versorgt werden müssen.“

Ebenfalls schwierig gestalten sich laut Rechtsanwältin Franziska Dunker (Voelker & Partner) die andauernden Verhandlungen mit den Kassen um die Verträge nach §132l SGB V. Die kürzlich veröffentlichten aktualisierten regionalen Entgelte und zu erwartenden Steigerungen in den AVR Caritas und im TVöD setzten die Dienste zusätzlich unter Druck. „Aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir in den Verhandlungen schon sehr viel Erreicht haben“, so die Juristin. In Baden-Württemberg stehe man zudem vor dem Abschluss eines zusätzlichen §132a SGB V, der die Versorgung von Kindern mit besonderen Versorgungsbedarfen regeln soll.

Um mehr auf die Arbeit von Kinderintensivpflegediensten aufmerksam zu machen, will der BHK 2025 eine Imagekampagne mit viel Videomaterial starten.