Qualität
Verband widerspricht: Verweigerungsvorwürfe „tendenziös und einseitig“
Der Prüfdienst der privaten Pflegekassen wirft zahlreichen Pflegeeinrichtungen vor, sich Qualitätsprüfungen zu entziehen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) widerspricht deutlich – und fordert gesetzliche Änderungen.
Laut dem Prüfdienst der privaten Pflegekassen „Careproof“ konnten im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 52 Pflegeeinrichtungen nicht wie geplant überprüft werden. Die Prüfungen seien an der fehlenden Mitwirkung der Einrichtungen gescheitert, heißt es. Careproof wertet dies als „Verweigerung“ und fordert wirksame Sanktionen in solchen Fällen.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. kritisiert diese Darstellung scharf und hält diese Mitteilung nach eigenen Angaben „für tendenziös und einseitig“.
„Es ist absolut unangebracht, im Falle einer nicht durchgeführten Qualitätsprüfung den Pflegeeinrichtungen zu unterstellen, sie würden sich dieser verweigern“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Ihrer Einschätzung nach sind es vor allem organisatorische Gründe, die eine Verlegung der Prüfung erforderlich machen. Insbesondere bei kurzfristig angekündigten Kontrollen müssten Einrichtungen häufig zwischen der Koordination der Prüfung und der Versorgung von Pflegebedürftigen priorisieren – zugunsten der Versorgung.
Die beanstandete Praxis betrifft laut Kapp vor allem Prüfungen, die nur einen Tag im Voraus angekündigt werden – teilweise sogar sonntags, wie bei Careproof. Dies sei mit der angespannten Personalsituation vieler Pflegeeinrichtungen kaum vereinbar. Der Bundesverband verweist in diesem Zusammenhang auf Empfehlungen aus dem wissenschaftlichen Bericht zur neuen ambulanten Qualitätsprüfungsrichtlinie, in dem eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Tagen befürwortet wird.
Der bad e.V. fordert deshalb eine Anpassung des § 114a SGB XI, um eine verbindliche Vorankündigungsfrist gesetzlich zu verankern. Nur so könne ein reibungsloser Ablauf der Prüfungen sichergestellt werden, ohne die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gefährden. Der Verband hat diese Forderung nach eigenen Angaben sowohl frühzeitig als auch im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegekompetenzgesetz eingebracht.
„Von Verweigerung zu sprechen, anstatt den tatsächlichen Herausforderungen zu begegnen, zeigt, dass hier noch ein weiter Weg zu gehen ist“, so Kapp weiter. Man hoffe, dass Gesetzgeber und Pflegeselbstverwaltung künftig die Weichen richtig stellen werden. Der bad e.V. signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber den Prüforganisationen, um praktikable Lösungen zu finden.
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