Pflegebedürftige

PKV drängt auf „präventionspolitischen Aufbruch“

Die private Krankenversicherung warnt vor einer demografisch bedingten Finanzierungskrise und verlangt einen „präventionspolitischen Aufbruch“ als zentrale Antwort auf die alternde Gesellschaft. Als Antwort auf diese Herausforderungen fordert die PKV eine grundlegende Neuausrichtung der Gesundheitspolitik hin zur Prävention. Das vor zehn Jahren geschaffene Präventionsgesetz gehöre dringend auf den Prüfstand.

Sturzprophylaxe
Sturzprävention ist ein zentrales Thema in der Altenpflege. Foto: Werner Krüper

Die PKV schlägt ein dreistufiges Reformkonzept vor. In einem ersten Schritt solle die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Präventionsgesetz „schonungslos“ bilanzieren. Dabei müsse geklärt werden, welche Instrumente und Institutionen sich bewährt haben und welche Strukturen hinderlich sind.

Als zweiten Schritt fordert die PKV einen neuen gesetzlichen Rahmen für Transparenz, Kooperation und Qualität. Ein zentrales Instrument könnte eine digitale Informations- und Interaktions-Infrastruktur auf Bundesebene sein, die systematisch bewährte und evaluierte Programme anbietet. Diese könnten von allen Präventionsverantwortlichen genutzt werden – mit allen notwendigen digitalen Beratungs- und Schulungsinstrumenten unter Einhaltung der Datenschutzkonformität.

Der Bund müsse die Anerkennung der Mittelverwendung an Kriterien der Transparenz, Qualitätssicherung und Evaluation sowie der Kooperationsoffenheit, Skalierbarkeit und Verstetigung knüpfen. Dies würde die derzeitige „ineffiziente und fragmentarische Parallelentwicklung“ von häufig nicht qualitätsgesicherten und nur kurzfristig finanzierten Programmen vermeiden.

Als dritten Schritt verlangt die PKV eine ganzheitliche Präventionsstrategie, die verschiedene Ansätze funktional integriert. Diese umfasst fünf Säulen:

„Health in All Policies“ bedeute, dass alle Ressorts und Gebietskörperschaften Verantwortung für gesunde Lebensbedingungen übernehmen müssen. Die neue Bundesregierung solle mit gutem Beispiel vorangehen und für jedes Ressort prüfen, inwiefern es einen Beitrag für die Öffentliche Gesundheit leisten kann.

Bei der Verhältnisprävention gehe es darum, strukturelle Voraussetzungen von Gesundheitschancen in den Lebenswelten zu schaffen, um auch Menschen in prekären Lebenslagen zu einem eigenverantwortlichen Gesundheitsverhalten zu befähigen.

Für die Verhaltensprävention fordert die PKV erweiterte Kompetenzen. Für die PKV fehle im Versicherungsvertragsgesetz bislang eine klare rechtliche Basis für individuelle Primärprävention. Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sollten daher im Versicherungsvertragsgesetz ergänzt werden. Gleichzeitig solle die PKV die Befugnis erhalten, Versichertendaten auszuwerten, um zielgruppenadäquate bonifizierte Präventionsprogramme anbieten zu können.

Bei der Förderung der Gesundheitskompetenz sieht die PKV erheblichen Nachholbedarf. Obwohl heute so viele Informationen wie nie verfügbar seien, wiesen zwei Drittel der Bevölkerung eine geringe Gesundheitskompetenz auf. Viele Menschen seien durch die Vielfalt und Widersprüchlichkeit von verfügbaren Gesundheitsinformationen überfordert.

Der Bund könne dazu beitragen, dass bestehende evidenzbasierte und laienverständliche Gesundheitsportale leichter auffindbar sind. Das Nationale Gesundheitsportal könnte als Lotsenportal mit Suchmaschine umgestaltet werden. Die 2024 vereinbarte Roadmap der Allianz für Gesundheitskompetenz solle konsequent genutzt werden.

Bei der Pflegeprävention kritisiert die PKV, dass verschiedene erprobte Ansätze bis heute in der Pflegepraxis kaum ankommen. Bei der Umsetzung des seit 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse noch mehr auf Prävention gesetzt werden, um die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern und ein Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit zu verzögern.

Für die Prävention in der medizinischen Versorgung bemängelt die PKV, dass die Gelegenheit zu frühzeitigen und krankheitsvermeidenden Interventionen zu wenig genutzt werde. Die Präventionskompetenz von ärztlichem und pflegerischem Personal müsse ausgebaut werden, da diese Berufsgruppen den Zugang zu Risikogruppen haben.