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Der Weg ist frei: Bundesrat und Bundestag geben grünes Licht fürs BEEP

Nach wochenlangem Ringen hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gebilligt. Während der politische Streit sich zuletzt vor allem um Klinikvergütungen drehte, rücken mit dem Beschluss nun die Reaktionen aus der Pflege in den Mittelpunkt. Verbände und Länder sprechen von einem überfälligen Schritt – verbinden ihn aber mit klaren Erwartungen an die Umsetzung.

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Bundestag und Bundesrat stimmten für den Kompromiss und machen den Weg frei fürs BEEP. Foto: AdobeStock/ viperagp

Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen ist unter Dach und Fach. Am Freitag stimmte zunächst der Bundestag dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zu, einige Stunden später wurde dieser auch vom Bundesrat gebilligt. Damit kann das Gesetz wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Es soll die Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden reduzieren und so steigende Beiträge verhindern.Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wertete die Zustimmung als Signal für mehr Stabilität im Gesundheitssystem. Die Verständigung im Vermittlungsausschuss sei „mühsam, aber erfolgreich“ gewesen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Ziel sei es gewesen, die Beiträge zur Krankenversicherung zu begrenzen, ohne Reformen in der Versorgung auszubremsen.

Aus Sicht der Pflege ist der Beschluss ein lange erwarteter Durchbruch. „Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird“, erklärte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Zugleich mahnte sie Tempo an: „Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht.“

Zustimmung von Länderebene

Auch auf Länderebene wird der Fokus auf die Pflege betont. Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach von einem Gesetz, das „deutlich zeigt, was politischer Gestaltungswille erreichen kann“. Es stärke Pflegefachpersonen, indem sie bestimmte bislang ärztlich delegierte Leistungen eigenverantwortlich erbringen könnten. „Das ist ein Versprechen: Wir lassen die Pflege nicht allein“, sagte Philippi.

Die Pflegeregelungen selbst waren im Bundesrat kaum umstritten. Gestoppt worden war das Gesetz im November wegen eines Sparpakets zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Nach dem nun beschlossenen Kompromiss bleibt die sogenannte Meistbegünstigungsklausel bei Klinikvergütungen zwar 2026 ausgesetzt, Nachteile für Folgejahre sollen aber ausgeglichen werden. Für psychiatrische und psychosomatische Kliniken sagte die Bundesregierung zudem eine Anpassung der Bundespflegesatzverordnung zu.

Pflegefachkräfte sollen durch das Gesetz spürbar entlastet werden – nicht nur durch neue Kompetenzen, sondern auch durch weniger Bürokratie. „Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert“, betonte Vogler. Nur so könne eine moderne Versorgung mit klaren Zuständigkeiten gelingen.

Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.