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Neue AKI-Richtlinie veröffentlicht: Verordnung per Videosprechstunde ist ab sofort möglich

Mit der neuen AKI-Richtlinie ist die Verordnung außerklinischer Intensivpflege erstmals per Videosprechstunde möglich. Das eröffnet neue Spielräume für Folgeverordnungen – unter klar definierten Voraussetzungen und ohne Teilnahmepflicht für Ärztinnen, Ärzte und Versicherte. Am 1. April hat der Gemeinsame Bundesausschus die neue AKI-Richtlinie veröffentlicht. 

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Verordnungen im Bereich außerklinische Intensivpflege sind nun auch per Videosprechstunde möglich. Foto: AdobeStock/fizkes

Früher als zunächst gedacht, trat die neue AKI Richtlinie am 1. April 2026 in Kraft. Noch vor wenigen Wochen war man davon ausgegangen, dass die neue Richtlinie erst im Oktober 2026 in Kraft treten wird. Doch die vom G-BA am 22.01.2026 verabschiedete Änderung der AKI-Richtlinie wurde vom BMG nicht beanstandet und wurde am 31.03.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit konnte sie nun am 1. April in Kraft treten. Häusliche Pflege-Experte Gerd Nett erklärt, was sich nun konkret ändert:

„Aufgrund des neu eingefügten § 6 Absatz 1a der AKI-RL ist die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege, soweit dies im jeweiligen Fall vertretbar ist, mittelbar persönlich im Rahmen der Videosprechstunde möglich“, so Nett. Dies betreffe jedoch nur Folgeverordnungen und unter der Voraussetzung, dass in den letzten 12 Monaten ein unmittelbarer Kontakt zwischen der oder dem Versicherten und der Verordnerin oder dem Verordner stattgefunden hat. Damit sei auch eine Abgrenzung zu weiteren Kommunikationsmedien, wie z. B. Chat, E-Mail, Fax oder Telefon, gegeben.

„Darüber hinaus besteht weder eine Verpflichtung zur Teilnahme noch der Anspruch auf eine Videosprechstunde, sie ist für alle Teilnehmer freiwillig“, so Pflegeexperte Gerd Nett weiter.

Hier finden Sie die neue AKI-Richtlinie