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Aktuelle Statistik: Ambulante Pflege wächst um 4,7 Prozent
Laut aktueller Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2021 deutschlandweit fast fünf Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) – eine Zunahme um 20 Prozent gegenüber 2019. Etwa fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt.

Die Zahl der ambulanten Pflegedienste in Deutschland ist binnen zwei Jahren um 4,7 Prozent gestiegen. Im Dezember 2021 betrug die Zahl der ambulanten Pflegedienste laut Pflegestatistik 15.376. Davon wurden 10.430 Einrichtungen von privaten Trägern betrieben. Sie verzeichneten auch das größte Wachstum (6,8 Prozent). Die freigemeinnützigen Träger unterhielten 4.742 Einrichtungen. Hier betrug das Wachstum 0,5 Prozent. Die öffentlichen Träger hielten lediglich 204 Einrichtungen.
Im Durchschnitt versorgten ambulante Pflegedienste 68 Pflegebedürftige. Bei den privaten Trägern waren es durchschnittlich 55, frei gemeinnützige Einrichtungen versorgten im Schnitt 97 Menschen mit Pflegebedarf. Der Durchschnitt bei den öffentlichen Trägern lag bei 75. Die Zahl der in Pflegediensten beschäftigten stieg um 5,1 Prozent auf deutschlandweit 442.860. Die Zahl der Pflegeheime stiegt im Berichtszeitraum um 4,7 Prozent auf 16.115. An 1.802 dieser Heime war ein Pflegedienst angeschlossen.
4,96 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland
Im Dezember 2021 waren in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2019 bei 4,13 Millionen gelegen. Bei der starken Zunahme um 0,83 Millionen Pflegebedürftige (+20 %) zeigen sich weiterhin Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Zudem waren geschätzt 160.000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst, auch darauf ist ein Teil des Anstiegs zurückzuführen. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld.
Die Zahlen der aktuellen Pflegestatistik finden Sie im Detail auf der Website des Statistischen Bundesamtes.
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