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Alltagsbegleitung darf nicht zum Gnadendienst verkümmern

Examinierte Pflegekräfte sind Mangelware in
Deutschland. Gleichzeitig wächst der Bedarf
unaufhaltsam. Ähnlich prekär ist die Lage neuerdings
auf dem Betreuungssektor: Denn mit den
Pflegestärkungsgesetzen haben Pflegebedürftige und
pflegende Angehörige seit geraumer Zeit rechtlichen
Anspruch auf Unterstützung und Entlastung im Alltag.

- Meist setzt die Betreuungssituation in einer demenziellen Situation von Pflegebedürftigen ein. Eine qualitätsgesicherte Begleitung durch eine feste Bezugsperson ist in diesem Stadium enorm wichtig", so der BdSAD. Foto: Adobestock/Kzenon

Die Nachfrage nach qualifizierten Betreuungskräften ist
entsprechend sprunghaft gestiegen. Doch die Hoffnung,
wirklich professionelle Kräfte für diese
nichtpflegerischen, gleichwohl anspruchsvollen Aufgaben
zu finden, haben viele aufgegeben.

Erhebliche Mittel werden nicht
abgerufen

Sigrid Zimmer, Vorsitzende der BdSAD: "Es ist nicht
hinnehmbar, dass das Potenzial von einigen hundert
qualifizierten und meist langjährig erfahrenen
Senioren-Assistenten in der Alltagsbetreuung weiterhin
nur Privatzahlern vorbehalten bleibt, nur weil sie
einzelunternehmerisch tätig sind und damit in fast
allen Bundesländern nicht zur Abrechnung ihrer
Leistungen gemäß § 45 SGB XI zugelassen werden." Doch
Alltagsbetreuung ist nach den neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen nicht länger ein Privileg, sondern
muss jeder beanspruchen können, der ein Anrecht darauf
hat. Gleichwohl bestätigen auch die Pflegekassen, dass
ein erheblicher Teil der Mittel zur Alltagsbetreuung
weiterhin nicht abgerufen wird.

Derweil setzen Länder und Kommunen vor allem auf
ehrenamtliche Helfer, um die Lücke zu schließen. Bisher
mit sehr mäßigem Erfolg. "Allein mit der Gnade
ehrenamtlicher Unterstützung wird der Bedarf aber nicht
gedeckt werden können", betont Zimmer.