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ALTENPFLEGE 2021 präsentiert digitale Lösungen
Gerade kleinere Einrichtungen verfügen über einen Vorteil bei der digitalen Umsetzung, weil sie schneller reagieren können. Doch sollten sie vorher den Bedarf genau planen und Produkte sowie Kosten prüfen. Einen Überblick über digitale Lösungen gibt das Forum IT & Management auf der virtuellen Leitmesse ALTENPFLEGE 2021.

Meist setzen vor allem größere Pflegeunternehmen mit zentraler Verwaltung auf digitale Programme im Management. Jedoch können auch kleinere Unternehmen von der Digitalisierung profitieren. „Auch wenn kleinere Träger häufig nicht über die Digitalisierungsbudgets größerer Organisationen verfügen, haben sie einen unschätzbaren Vorteil in der Umsetzung: Sie sind kleiner und schneller“, sagt Kip Sloane, Seniorberater bei der Rosenbaum Nagy Unternehmensberatung. Der größte Erfolgsfaktor der Digitalisierung sei seiner Meinung nach das Mitnehmen und Überzeugen der Mitarbeiter sowie das zügige Aufzeigen erster Erfolge. „Mit weniger Beschäftigten steigt Ihre Chance, die wichtigen Meinungsmacher abzuholen, in den Prozess zu integrieren und schnelle Erfolge zu erzielen.“
Bernd Tews empfiehlt für kleine Einrichtungen modular aufgebaute Branchenlösungen, die je nach Bedarf den Erwerb oder die Nutzung mit möglichst wenig eigener Hardware erlauben. „Darüber hinaus bieten die Bundesländer regelhaft Fördermöglichkeiten an, neben der des SGB XI. Von diesen profitieren insbesondere auch kleine Einrichtungen und Dienste“, so der bpa-Geschäftsführer.
Fördermittel beantragen
Das im Jahr 2019 in Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz soll die Digitalisierung in der Altenpflege vorantreiben. Einrichtungen können dazu eine Förderung beantragen. Förderfähig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN, die insbesondere die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, das interne Qualitätsmanagement, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen, die elektronische Abrechnung nach § 105 SGB XI sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Schulung betreffen. „Vor Anschaffung von Hard- oder Software sollte ein Plan über die Bedarfe, Ziele und Möglichkeiten erstellt und daraufhin Produkte und Kosten geprüft werden“, sagt Bernd Tews. „Die bestehenden Fördermöglichkeiten der Länder und der Pflegekassen können sowohl für den Beratungs- und Schulungsprozess als auch für die Anschaffung bzw. Erweiterung der Hard- oder Software genutzt werden.“
Einen Überblick über digitale Lösungen verschaffen Sie sich im Forum IT & Management auf der ALTENPFLEGE 2021. Alle Informationen rund um die virtuelle Leitmesse finden Sie auf www.altenpflege-messe.de
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