Pflegepolitik
AOK fordert: nicht jeden Leistungsanbieter zulassen
Die Zulassung der Leistungsanbieter sollte „auf einer gemeinsamen Planungsgrundlage beruhen und der Kontrahierungszwang der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern abgeschafft“ werden. Das fordert der AOK Bundesverband in einem kürzlich erschienenen Positionspapier.
Immer mehr Pflegebedürftige, ein anhaltender Fachkräfteengpass, strapaziöse Arbeitsbedingungen – die Herausforderungen für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sind groß. Vor diesem Hintergrund hat der AOK-Bundesverband ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Strukturreformen mit dem Ziel, die Pflege vor Ort zu stärken, sie bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts sowie die Aufhebung der Sektorengrenzen vor und setzt sich für eine stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Kranken- und Pflegekassen ein.
„Leit- und Grundsatz des Positionspapiers ist es, dass Pflege vor Ort stattfindet. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen möchte in der gewohnten Umgebung versorgt werden und diesen Wunsch gilt es, bei Strukturreformen zu priorisieren“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Damit dies aber vor dem Hintergrund von sich verändernden Familien- und Beziehungsstrukturen und ohne finanzielle Überforderung von Beitragszahlenden und Arbeitgebern, Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich wird, müssen die sozialräumlichen Sorgestrukturen vor Ort gestärkt und systematisch Caring Communities etabliert werden.“
Voraussetzung für die Umsetzung von passgenauen Lösungen ist eine deutlich engere Kooperation zwischen Kommunen, Kranken- und Pflegekassen. Reimann: „Die Pflege vor Ort leidet unter getrennten Zuständigkeiten. Für den effizienten und bedarfsgerechten Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen brauchen wir eine Zusammenarbeit, die schon bei der Infra- und Sorgestrukturplanung beginnt und die das Wissen der Kranken- und Pflegekassen zu den Bedarfslagen der Menschen vor Ort so früh wie möglich berücksichtigt. Wir können es uns nicht leisten, wertvolle Synergien zu verschenken.“
Auch die Zulassung der Leistungsanbieter soll auf einer gemeinsamen Planungsgrundlage beruhen und der Kontrahierungszwang der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern abgeschafft werden, da erst dadurch eine tatsächlich bedarfsgerechte Planung ermöglicht wird. Bislang können bei der Zulassung keine örtlichen Bedarfe berücksichtigt werden.
Um die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken, schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts in der Form vor, dass die bisherigen zahlreichen Leistungsansprüche in ein Basisbudget (Geldleistung) und ein Sachleistungsbudget zusammengefasst werden. Dieses soll unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (aber abhängig vom Pflegegrad) genutzt werden können. Dazu fordert die AOK die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege.
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