Pflege und Politik
Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege nimmt Arbeit auf
„Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege wird ab sofort die Einrichtungen bei der Schaffung oder Aufstockung von Kurzzeitpflegeplätzen unterstützen. Unter den Mitgliedern sind auch Spitzenverbände wie das Bayerische Rote Kreuz oder der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“, sagte Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am 15. August.
Gerlach unterstrich: „Wir brauchen in Bayern eine stabile Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen – insbesondere für pflegebedürftige Menschen nach Krankenhausaufenthalten, aber vor allen Dingen zur Unterstützung von pflegenden An- und Zugehörigen. Die Kurzzeitpflege ist ein sehr wichtiger Baustein, um den hohen Anteil an daheim versorgten Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten.“
Gerlach fügte hinzu: „Der Betrieb solcher Einrichtungen muss wirtschaftlich attraktiver gestaltet werden, um Anbieter zu motivieren, solche Pflegeplätze aufzubauen. Wir unterstützen die Einrichtungen dabei: Neben der Investitionskostenförderung ‚PflegesoNah‘ und den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie ,Gute Pflege in Bayern.‘ haben wir von Praktikern, die Anbieter von Kurzzeitpflegeeinichtungen sind, für Praktiker die Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege gegründet, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt wird und wo auch die Geschäftsstelle angesiedelt ist.“
Martin Wienand, Geschäftsführer vom Haus St. Vinzenz von Paul GmbH im unterfränkischen Kleinostheim und ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, betonte: „Neben der Unterstützung durch das Bayerische Pflegeministerium sind bayernweite Dachverbände der Leistungserbringer wie etwa das BRK Mitglied der Arbeitsgemeinschaft geworden. Wir freuen uns über diese Unterstützung, die die große Bedeutung des Themas Kurzzeitpflege als ein wichtiges Element des gesamten Pflege-Settings unterstreicht.“
Beate Gürster, Geschäftsführerin von der Mobilen Pflege Fuchstal im oberbayerischen Landkreis, Landsberg am Lech, ergänzte: „Kurzzeitpflegeeinrichtungen brauchen in einigen Themenfeldern im Vergleich zu stationären Langzeitpflegeeinrichtungen abweichende Regelungen, die von allen Beteiligten – insbesondere den Kostenträgern und Prüfbehörden – mitgetragen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.“
Patrick Bruhn, Abteilungsleiter Senioren und Pflege von der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) als weiterer Sprecher der AG stellte heraus: „Es ist unser Ziel in der Arbeitsgruppe Kurzzeitpflege, durch Bewusstseinsbildung, Austausch und zusätzliche Interessenvertretung den Erhalt und Ausbau des Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen in Bayern zu unterstützen.“
In regelmäßigen Treffen werden gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, die es den Trägern und den potentiellen Anbietern von Kurzzeitpflegeplätzen erleichtern, Plätze zu schaffen oder auszubauen. Außerdem ist es Ziel der AG die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes solitärer und angebundener Kurzzeitpflege in Bayern zu fördern und eine trägerübergreifende Vertretung der Interessen der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Kostenträgern sowie Verbänden der Leistungserbringer zu ermöglichen.
Die neue AG Kurzzeitpflege ist per Email zu erreichen unter: AG-Kurzzeitpflege@stmgp.bayern.de
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren