Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege: Bund fordert Kassen zu zügigen Verhandlungen nach §132l SGB V auf
Das Bundesamt für Soziale Sicherung appelliert an die Krankenkassen, die Implementierung der neuen Vertragsgrundlagen für die außerklinische Intensivpflege beschleunigt voranzutreiben.
Seit dem Inkrafttreten der speziellen Rahmenempfehlungen am 1. Juli 2023 stehen die Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung der Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und ambulanten Intensivpflegediensten. Trotz des klaren gesetzlichen Rahmens beobachtet das Bundesamt jedoch Verzögerungen bei der Anpassung bestehender und dem Abschluss neuer Verträge nach dem §132l SGB V.
Die Krankenkassen sind nun gefordert, gemeinsam mit den Landesverbänden und Ersatzkassen zügig und einheitlich Verträge mit den Leistungserbringern abzuschließen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Das Ziel ist, eine nahtlose und hochqualitative Versorgung der Betroffenen sicherzustellen und vertragslose Zustände zu vermeiden. Hierfür sind effektive Kooperationen und ausreichende Kapazitäten seitens der Selbstverwaltung essentiell.
Mit der ultimativen Deadline am 30. Juni 2024 für die Umstellung auf die neuen Vertragsmodalitäten unterstreicht das Bundesamt die Dringlichkeit seines Aufrufs. In einem Sektor, in dem es um die Versorgung der vulnerabelsten Gruppen geht, ist kein Raum für Verzögerungen. Die Kassen sind zudem angehalten, eine aktualisierte und barrierefreie Liste der Leistungserbringer zu veröffentlichen, um den Versicherten eine transparente Übersicht zu gewährleisten.
Das klare Signal des Bundesamtes: Die Zeit drängt, und es ist im Interesse aller, die neuen Vorgaben umgehend umzusetzen, um die Versorgungsqualität in der außerklinischen Intensivpflege auf einem hohen Niveau zu halten. Das gesamte Schreiben lesen Sie HIER.
Veranstaltungstipp
Die neuen Verträge nach 132l SGB V sind das große Thema beim KAI Rechtstag für die Außerklinische Intensivpflege und Beatmung 2024, am 22. Mai in Berlin. Die hochkarätigen Referentinnen und Referenten, darunter Rechtsanwältin Anja Hoffmann, bpa-Justiziar Dr. Oliver Stegemann und Rechtsanwältin Franziska Dunker (Voelker & Partner) erläutern, was in den Verträgen steht und was nun auf die Dienste zukommt.

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