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Auswirkungen der Krise auf Immobilien-Eigentümer

Ein aktuelles Gesetz ermöglicht Betreibern finanzielle Entlastungen. Welche Auswirkungen das auf Immobilien-Eigentümer haben kann, hat das Beratungsunternehmen Terranus untersucht.

- Terranus-Aufsichtsratsvorsitzender Carsten Brinkmann: "Miteinander verhandeln, um die Krise zu meistern." Foto: Terranus

Seit Ende März ermöglicht das "COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz" nicht nur Krankenhäusern und Ärzten sondern auch Pflegeeinrichtungen den Ausgleich Corona-bedingter finanzieller Belastungen.

Es verspricht neben der raschen wirtschaftlichen Unterstützung auch Entlastung von Bürokratie, Aussetzen von Qualitätsüberprüfungen und gestattet im Notfall, dass Betreiber von den gesetzlichen Vorgaben für die Personalausstattung abweichen.

Das Beratungsunternehmen Terranus kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz das Risiko vom Betreiber auf den Eigentümer der Immobilie verschiebt.

In einer jetzt gestarteten Wissenwert-Reihe beschäftigt sich Terranus mit den möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Investoren, Betreiber und Kreditinstitute.

Ferner werden Fragen beantwortet wie: Wie wirkt sich die Situation auf Investoren, Betreiber und Kreditinstitute aus und was bedeutet die neue Gesetzeslage für die Miet- oder Pachtzahlung, insbesondere wenn die Investitionsfolgekosten zur Refinanzierung von Miete, Pachten oder Kapitaldienst nicht vom Rettungsschirm abgedeckt sind?

"In der jetzigen unsicheren Situation, die keiner von uns kommen sah", erklärt Terranus Aufsichtsratsvorsitzender Carsten Brinkmann, "sollten die Beteiligten keine einseitigen Handlungen vornehmen, sondern miteinander reden und sich bemühen, die Krise gemeinsam zu überstehen."

So könnten sich die Parteien auf befristete Stundungen oder Mietreduzierungen mit Besserungsschein verständigen, um nach überstandener Krise ein vertrauensvolles und möglichst langfristiges Mietverhältnis fortzusetzen.

Weitere Informationen gibt es auf der  Terranus-Website unter dem Stichwort Wissenwert-Reihe .