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Baden-Württemberg führt Ausgangsbeschränkungen für Heimbewohner ein

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in dieser Woche Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Demnach sollen sie ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel Arztbesuchen, verlassen dürfen.

- Pflegeheimbewohner haben in Baden-Württemberg jetzt weitgehendes Ausgangsverbot.Foto: Werner Krüper

"Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwere Symptome wie Atemnot zu entwickeln – und schließlich daran zu sterben", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Die Landesregierung verschärfe die geltenden Regelungen deswegen dort, wo sie am dringendsten notwendig seien: in den Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf.

Auch Spaziergänge sollen laut Verordnung nach Möglichkeit nur noch auf dem Gelände der Einrichtungen stattfinden beziehungsweise nur noch unter strengen Auflagen im öffentlichen Raum möglich sein. Die Maßnahme solle deutlich machen, wie wichtig es gerade für Pflegebedürftige sei, Kontakte zu reduzieren. Zudem schaffe die neue Verordnung den Heimträgern mehr Rechtssicherheit.

"In Baden-Württemberg müssen wir in letzter Zeit leider beobachten, dass die Zahl der Infizierten in Alten- und Pflegeheimen steigt", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha und erklärte: "Grund dafür ist oft, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einrichtung verlassen oder von Angehörigen abgeholt werden – in dieser Zeit ist ein Schutz vor einer Infektion nicht in dem Maße gewährleistet, wie dies in den Einrichtungen der Fall ist." Dadurch entstehe eine Schutzlücke, die das Land durch die neue Verordnung schließen wolle.