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Bayerischer Landtag verabschiedet Teilhabegesetz

Die Abgeordneten des bayerischen Landtags haben das
Teilhabegesetz I beschlossen. Damit werde die Zukunft
der Behindertenhilfe in Bayern neu gestaltet, so die
Landesregierung. Durch das Gesetz werden Vorgaben der
Vereinten Nationen umgesetzt.

- In Bayern wird mit dem Teilhabegesetz I die Zukunft der Behindertenhilfe neu gestaltet. Foto: epd-Bild/ Werner Krüper

"Kein anderes Bundesland hat einen so umfassenden und
transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt. Und
kein Bundesland ist in der Umsetzung so weit
fortgeschritten. Nach der durch das
Bundesteilhabegesetz wichtigen Weichenstellung weg von
der Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe
schreiten wir auf diesem Weg zügig voran.Deshalb bin
ich stolz darauf, dass das Teilhabegesetz I beschlossen
wurde", erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes
Hintersberger.

bpa lobt Landesgesetz

Das verabschiedete Gesetz setze die Vorgaben der
Vereinten Nationen für die Teilhabe und
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
lebensnah um, lobt der bayerische Landesvorsitzende des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
(bpa) Kai A. Kasri. Konkret begrüßt der bpa die
Bündelung der Zuständigkeiten. Leistungen sollen
künftig nahezu aus einer Hand erbracht und
zeitintensive Zuständigkeitskonflikte vermieden
werden.bpa-Landesbeauftragter Fritz Habel fordert eine
praxistaugliche Gestaltung der künftigen
Bedarfsermittlung in einer einheitlichen Version für
ganz Bayern. Hier dürfe es keine unterschiedliche
Handhabung in einzelnen Regierungsbezirken geben.