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Besetzung der Pflegekommission war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Besetzung der
3. Pflegekommission für rechtswidrig befunden.
Vorausgegangen war eine Klage der Arbeitgeberverbände
von AWO, DRK und Paritätischem.

Sie hatten dagegen geklagt, dass das
Bundesarbeitsministerium im Juni 2016 abgelehnt hatte,
die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission
zu berufen."Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in
der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen",
äußerte sich der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes
AWO, Rifat Fersahoglu-Weber, zur Entscheidung des
Gerichtes.
Der Kommission gehörten aus der Arbeitgeberseite
jeweils ein Vertreter der kommunalen
Arbeitgeberverbände und des bpa Arbeitgeberverbandes
sowie der Caritas und der Diakonie an. Auf Seiten der
Arbeitnehmer gibt es zwei Vertreter der Gewerkschaft
Verdi sowie je einen der Caritas und Diakonie.
Die Kommission hatte sich im April 2017 bereits wieder
ausgelöst. Die Ergebnisse bleiben gültig. Doch das
Urteil muss bei der Besetzung der nächsten
Pflegemindestlohnkommission berücksichtigt werden.
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