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Bpa lobt “unbürokratische Regelung” in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg ermöglicht hunderten Altenpflegehelfern die Umstiegsmöglichkeit in die Fachkraftausbildung. Damit beseitigt die Landesregierung aus Sicht des bpa eine der großen Gefahren im Zuge der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung im kommenden Jahr.

"Weil die generalistische Ausbildung frühestens ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden kann und im Pflegeberufegesetz eine Überleitungsregelung fehlt, gibt es im nächsten Jahr kein zweites Ausbildungsjahr, in das fertig ausgebildete Pflegehelferinnen und -helfer in eine Ausbildung zur Pflegefachkraft hätten wechseln können", erklärt der baden-württembergische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Rainer Wiesner. "Damit wären im nächsten Jahr hunderte zusätzliche Fachkräfte verloren gegangen." Mehr als die Hälfte aller Pflegehelferinnen und -helfer nutzte bisher die Möglichkeit der verkürzten Ausbildung zur Fachkraft.
Die Landesregierung habe eine unkomplizierte Lösung auf den Weg gebracht: Auszubildende, die im Jahr 2020 die Ausbildung für die Altenpflegehilfe abschließen, können dann ausnahmsweise in das zweite Jahr der bisherigen Altenpflegeausbildung einsteigen und die Fachkraftausbildung so um ein Jahr verkürzen. Das teilte das Sozialministerium in einem aktuellen Schreiben an die Altenpflegeschulen mit.
"Das ist eine praxisnahe und unkomplizierte Hilfe, wie wir sie in der Pflege brauchen", lobt der bpa-Landesvorsitzende. "Mit der Übergangsregelung wird gewährleistet, dass diejenigen, die 2019 eine Altenpflegehelferausbildung beginnen, nach drei Jahren ihren Abschluss als Pflegefachkraft machen können. Schließlich brauchen wir sie dringend in den Heimen und ambulanten Diensten", so Wiesner.
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