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Bündnis fordert Verbesserungen bei Digitalgesetzen

Zum jüngst in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und zum Entwurf für ein Digital-Gesetz (DigiG) meldet das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege  Verbesserungsbedarf an. Die Gesetze seien zwar wichtige erste Schritte auf dem Weg, die Potenziale der Digitalisierung zu heben. Im Bereich der Akut- und Langzeitpflege griffen sie jedoch nicht weit genug. Auch die Angleichung der Finanzierungsgrundlagen der Telematikinfrastruktur für die Pflege an die TI-Pauschale der Ärzteschaft bewertet das Bündnis als kritisch.

Bild: velishchuknatali - stock.adobe.com. Nach Ansicht der Verbände fehlt nach wie vor eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen.

Der Hauptkritikpunkt der Verbände zielt darauf, dass nach wie vor eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege fehle. Zur Verfügung stünden bislang nur Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft seien, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und weitere Folgeaufwendungen würden nicht berücksichtigt.

Forderung: bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale

“Die digitale Infrastruktur in den Einrichtungen umfasst neben der TI insbesondere auch Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung sowie digitale Assistenzsysteme oder KI in der Pflege. Diese Kosten fallen nicht nur einmalig an und können nicht allein durch die zu Pflegenden getragen werden”, warnt das Bündnis. Sie müssten auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre beispielsweise eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale pro Pflegetag oder pro Pflegeeinsatz.

Das Bündnis bewertet die Angleichung der Finanzierungsgrundlagen der Telematikinfrastruktur für die Pflege an die TI-Pauschale der Ärzteschaft zusätzlich als kritisch. Hier würden Finanzierungsvereinbarungen ohne valide Daten auf Jahre festgelegt. Die Bereitstellung der Daten für die TI werde dauerhaft Personal- und Infrastrukturkosten in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen, beispielsweise für Schnittstellen und Datenaktualisierungen.

Das Bündnis appelliert an die Politik, endlich Regelungen einer nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung für die Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Die Expertise aller relevanten Akteure sei zudem transparent, fortlaufend und verlässlich in den Prozess der Gestaltung der Pflegedigitalisierung einzubeziehen.

Ziel: Digitalisierung in der Pflege voranbringen

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich im Jahr 2020 Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zum Bündnis “Digitalisierung in der Pflege” zusammengeschlossen.