Pflegepolitik

Bundesrat berät über Pflegegesetze und hat noch Fragen

Die Länderkammer hat die Entwürfe „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ und das „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“ an die Ausschüsse mit Prüfaufträgen überwiesen. Verbände sehen weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Bild: Adobe Stock/Aleix Cortadellas

Der Bundesrat hat die Vorlagen behandelt und mit Prüfaufträgen versehen an zuständige Ausschüsse weitergeleitet. Bei den Prüfaufträgen der Länder soll es unter anderem darum gehen, ob die vorgesehenen Verfahrensleitlinien zur Verbesserung des Vergütungsverhandlungsgeschehens effizient genug sind. Auch geht es um die Frage, ob angesichts der auf 18 Monate verkürzten Ausbildungsdauer, Anpassungen im Aufenthaltsgesetz oder im Berufsbildungsgesetz erforderlich sind.

Kern der Gesetze sind zwei Punkte: Zum einen sollen Pflegefachkräfte mehr Befugnisse beim Umgang mit Diabetes, Wundmanagement und Demenz erhalten. Zum anderen ist geplant, eine neue Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten einzuführen. Diese neue Regelung würde die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen.

Kritisch äußerte sich Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Auf Nachfrage von care konkret bekräftigte er: „Die beiden Gesetzentwürfe, das ,Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege‘ und das ,Pflegefachassistenzeinführungsgesetz‘, erfüllen bislang nicht die dringend erforderlichen Erwartungen.“ Das erste Gesetz führe lediglich kleinere Korrekturen ein, statt tatsächliche Entlastung und mehr Eigenverantwortung – etwa im Bereich der Hilfsmittelverordnung – zu schaffen. Das zweite Gesetz verfehle aus seiner Sicht ebenfalls sein Ziel: Zwar entstehe eine einheitliche Ausbildung, doch bleibe die Reaktion auf den Fachkräftemangel unzureichend. „Die Ausbildungsdauer sollte in der Praxis weiterhin ein Jahr betragen“, betonte Knieling. Er sprach sich klar dafür aus, dass die Länder im Bundesrat die Entwürfe noch einmal grundlegend überarbeiten. „Der Bund muss beide Pflegegesetze anpassen, um den tatsächlichen Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden. Es braucht umfassende Reformen, die Innovation und Flexibilität ermöglichen. Gesundheitsministerin Warken muss handeln – Pflege muss gepflegt werden, sonst wird sie selbst zum Pflegefall.“

Auch Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), äußerte deutliche Bedenken. Besonders kritisch sieht er die verpflichtende kommunale Pflegeplanung, die aus seiner Sicht die Versorgungssicherheit gefährde: „Das ist ein Angriff auf die Altenpflege. Ohne Widerstand der Länder drückt der Bund eine planwirtschaftliche Mangelverwaltung durch und zwingt Pflegeunternehmen endgültig in die Knie. Die Folgen für Pflegebedürftige wären fatal.“ Zusätzlich verlangte Greiner, dass Kosten, die durch erweiterte Kompetenzen von Pflegekräften oder die neue Ausbildung entstehen, nicht einseitig auf Pflegebedürftige umgelegt werden. Eine faire Anpassung der Ausbildungsfinanzierung sei zwingend notwendig. Hinsichtlich der Fachkräftesicherung betonte er die Rolle von Zugewanderten: Rund ein Viertel der Pflegehelfer:innen stamme aus dem Ausland, ohne sie wäre die Versorgung nicht aufrechtzuerhalten.

Das weitere Verfahren sieht eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags für Mitte Oktober vor. Eine Verabschiedung der Gesetze ist für November geplant, der Bundesrat soll sich noch vor Weihnachten erneut mit den Entwürfen befassen. Parallel arbeitet die im Juli gestartete Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ an einer breiteren Strukturreform. (lon)