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Bundesregierung einigt sich auf Pflegereform

Das Bundeskabinett könnte am 2. Juni eine Reform für eine höhere Bezahlung für Pflegekräfte beschließen. Dies berichtete die „Bild am Sonntag“. Der Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, sehe einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung vor. Zudem solle der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab Januar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Der Satz für Eltern bleibe unverändert bei 3,0.

Foto: Adobe Stock/Polarpx Der ursprünglich geplante Flächentarif in der Altenpflege an war vor einigen Wochen am Widerstand der katholischen Arbeitgeber gescheitert. Kommt es zu einem Kabinettsbeschluss, muss der Bundestag die Änderungen noch in einer der beiden letzten Sitzungswochen vor der Bundestagswahl beschließen. Andernfalls scheitern die Vorhaben.

Pflegeeinrichtungen dürfen demnach ab September 2022 nur noch mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Arbeitgeber müssen dafür entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder eine Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in der jeweiligen Region für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.

Vergütungsexperte Andreas Heiber von der Unternehmensberatung System und Praxis schreibt dazu in der aktuellen Ausgabe der CAREkonkret:”Allen Pflegediensten ist spätestens jetzt zu raten, sich auf Vergütungsverhandlungen vorzubereiten”. Wesentliche Voraussetzung sei eine differenzierte Kostenrechnung, so der Experte weiter, die die Zahlen für 2021 dann so aufbereitet darstelle, dass daraus für den Teilbereich SGB XI alle Kosten für die Kalkulation der neuen Stundensätze ersichtlich sei.

Stefan Block, Geschäftsführer der ASB Ambulante Pflege GmbH in Bremen, sieht durch die Reform vor allem die pflegebedürftigen Kund*innen im Nachteil. “Als bekennende Arbeiterorganisation treten wir unbedingt für eine bessere, sachbezogene Entlohnung unserer Mitarbeiter*innen ein, doch bitte nicht einzig und allein auf Kosten der pflegebedürftigen Menschen.” Steigende Personalkosten seien, sofern nicht von den Kassen refinanziert, entweder privat mit den Kund*innen abzurechnen oder durch eine Verringerung der Pflegezeit zu erreichen. (epd/hp)