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Bundesregierung will Intensivpflegegesetz ändern

Änderungen und Klarstellungen zu Fragen der Selbstbestimmung und Teilhabe sollen in den Entwurf eingearbeitet werden. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum geplanten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG).

- Foto: Florian Arp

Nicht zuletzt solle deutlicher gemacht werden, "dass die besonders aufwändige Leistungserbringung in der eigenen Häuslichkeit oder sonst an einem geeigneten Ort auch weiterhin möglich ist, wenn dadurch nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln des Versicherten Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden und die medizinisch-pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist".

Der Anspruch auf intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit von Versicherten, die trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, wie z. B. Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen oder beatmete Patientinnen und Patienten mit erhaltener Motorik, bleibe "mithin erhalten und damit die Möglichkeit, wie andere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben".

Diese Voraussetzungen sollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft werden.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 19/13792 – Außerklinische Intensivpflege
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