Außerklinische Intensivpflege
Bundestag berät über IPReG
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai, den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, IPReG) in erster Lesung beraten.

Der Bundestag hat in erster Lesung über das Intensivpflegegesetz IPReG beraten. Foto: Thomas Trutschel, Symbolfoto Bundestag
Die Vorlage wurde zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken" beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Ziel des Regierungsentwurfs ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken, schreibt der Bundestag in einer Pressemitteilung. Dazu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.
Verordnen dürfen die außerklinische Intensivpflege nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, ist vorgesehen, dass die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
In der Lesung wies Thomas Gebhardt (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, darauf hin, dass die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege auch weiterhin bei Versicherten zu Hause erbracht werden können, soweit an diesem Ort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert werden: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sollen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen. Die Krankenkassen sind laut Bundesregierung an diese Feststellung gebunden.
Das IPReG war kürzlich auch Thema der Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege. Die Aufzeichnung der virtuellen Veranstaltung ist nun online abrufbar.
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