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BVMed aktualisiert Infokarten zu Hilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat seine
Infokarte zu Anspruch, Verordnung und Erstattung von
Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand
gebracht wurde die BVMed-Patienteninformation
"Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

- Infokarte: Rechtliche Grundlagen zur HilfsmittelversorgungQuelle: BVMed

Diese erklärt konkret und verständlich, welche Rechte
und Pflichten Versicherte im Zusammenhang mit der
Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Die Infomaterialien
richten sich an Patienten, Angehörige,
Leistungserbringer und Ärzte.

Zum Hintergurnd: Hilfsmittel sind medizinische
Sachleistungen, wie zum Beispiel orthopädische
Hilfsmittel, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen,
Stomaartikel oder Inhalationsgeräte.
Gesetzlich Versicherte haben einen
Sachleistungsanspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu
dienen, den Behandlungserfolg zu sichern, einer
drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung
auszugleichen. Die BVMed-Infokarte und die
Patienteninformation klären über Ansprüche, Verordnung,
Zuzahlungen, Aufzahlungen sowie den Umgang mit
möglicherweise auftretenden Problemen in der
Hilfsmittelversorgung auf.
Neu nach dem im März 2017 in Kraft getretenen
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
(HHVG)
ist beispielsweise, dass Versicherte einen
Anspruch auf die zum Produkt zugehörigen
Dienstleistungen, wie Instandsetzung und Einweisung,
haben. Darüber hinaus sind die Krankenkassen dazu
verpflichtet, ihre Versicherten adäquat über ihre
jeweiligen Versorgungsansprüche zu informieren.
Leistungserbringer sind nach dem HHVG dazu
verpflichtet, ihre Patienten über aufzahlungsfreie
Versorgungsmöglichkeiten im Bilde zu halten.